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06 November 2019, 14:39

Übersetzung des Wahlgesetzbuches ins Belarussische vom Expertenrat gebilligt

MINSK, 6. November (BelTA) - In der Sitzung des Expertenrates für die Übersetzung von Rechtsakten in die belarussische Sprache wurde die Übersetzung des Wahlgesetzbuches ins Belarussische gebilligt. Sie ist auf dem Nationalen Rechtsportal verfügbar.

Dem Vorsitzenden des Expertenrates, Direktor des Nationalen Zentrums für Rechtsinformationen Jewgeni Kowalenko zufolge wurde am Wahlgesetzbuch nicht zufällig vor den Parlamentswahlen gearbeitet. Das ist ein wichtiges Dokument, das von Vertretern der landesweiten und örtlichen Behörden verwendet wird und Buch der Bücher für alle Teilnehmer des Wahlprozesses ist. Es wird an solchen Dokumenten planmäßig gearbeitet. In dem Zusammenhang gaben sich die Mitglieder des Rates und Mitarbeiter des Nationalen Zentrums für Rechtsinformationen Mühe, entsprechenden Rechtsakt schnell und gut in die belarussische Sprache zu übersetzen und allen Interessenten zur Verfügung zu stellen.

Dem Direktor des Jakub-Kolas-Instituts für Sprachwissenschaft des Forschungszentrums der belarussischen Kultur, Sprache und Literatur der Nationalen Akademie der Wissenschaften Igor Kopylow zufolge wurde an der Übersetzung sorgfältig und intensiv gearbeitet, weil es verhältnismäßig wenig Zeit gab – etwas mehr als zwei Monate und der Kodex ziemlich groß ist. Die besonderen Schwierigkeiten bestanden darin, dass man für die Arbeit an Rechtsakten nicht nur über Sprachnormen Bescheid wissen muss, sondern auch mit Juristen eng zu kooperieren hat. Manchmal werden dieselben Begriffe in verschiedenen Rechtsakten verschieden aufgefasst.

Die Begriffe müssen zwei wichtigsten Prinzipien entsprechen: Eindeutigkeit und Systemcharakter. Es darf keine Synonyme geben. Bei der Übersetzung des Gesetzbuches wurden moderne Tendenzen berücksichtigt, weil die Sprache und Rechtsbasis ständig entwickelt werden.

Der Leiter des Lehrstuhls für Sprachwissenschaft und Sprachdidaktik der Belarussischen staatlichen pädagogischen M.Tank-Universität, Dmitri Djatko, betonte, dass die Arbeit durch einige Faktoren erschwert wurde. Da das Gesetzbuch ursprünglich in der russischen Sprache geschrieben wurde, mussten sich die Übersetzerinnen und Übersetzer nach dem Originaltext richten, damit zwei Texte miteinander vereinbar sind.

Der Leiter des Lehrstuhls für Theorie und Geschichte des Staates und des Rechts der juristischen Fakultät der Belarussischen Staatlichen Universität, Sergej Kalinin, hält es für richtig, dass Rechtsakte in Belarus zweisprachig sind. „Es ist üblich, dass Rechtsakte in der Sprache herausgegeben werden, in der sie erarbeitet wurden. Einerseits spart es Geldmittel. Es ist sehr kostspielig, Rechtsakte der Ministerien, Behörden, örtlichen Behörden in die belarussische Sprache zu übersetzen. Sie machen etwa 80% vom Gesamtumfang der Rechtsinformationen aus“, sagte er.

Die Übersetzung von Rechtsakten stellt Sergej Kalinin zufolge einen ziemlich schwierigen Prozess dar. Trotz der Gemeinsamkeiten sind das Russische und Belarussische verschiedene Sprachen. Deshalb ist eine Synergie von Philologen und Juristen erforderlich. Zuerst befassen sich die Philologen mit der Übersetzung, danach führt man Konsultationen mit Juristen durch und überprüft die Entsprechung von Begriffen. Die Besonderheit der juristischen Begriffe besteht darin, dass jedes Rechtsgebiet seine Begriffe besitzt.

Früher wurde das Gesetzbuch über Familie und Ehe in die belarussische Sprache übersetzt.

Zurzeit arbeitet man am Zivilgesetzbuch. Mit der Übersetzung befassen sich hauptsächlich die Spezialisten des Instituts für Sprachwissenschaft, die über reiche Erfahrungen bei der Arbeit mit Begriffen verfügen, sowie die Vertreter der Hochschulbildungseinrichtungen.

Der Expertenrat für die Übersetzung von Rechtsakten ins Belarussische wurde beim Nationalen Zentrum für Rechtsinformationen gemäß Präsidialauftrag eingerichtet. Er setzt sich aus Vertretern der Akademie für öffentliche Verwaltung beim Präsidenten, Nationalen Akademie der Wissenschaften, Repräsentantenkammer, Justiz- und Kulturministeriums, Nationalen Zentrums für Gesetzgebung und Rechtsforschungen, führender Hochschulen des Landes und anderer Organisationen, unter anderem der öffentlichen Vereinigung „Franzisk-Skorina-Genossenschaft für belarussische Sprache“ zusammen.

Zurzeit bestehen 25 Gesetzbücher in der belarussischen Gesetzgebung. Das sind die wichtigsten und gefragten Rechtsakte, die Hauptbereiche der öffentlichen Beziehungen regeln. Insgesamt müssen 24 Gesetzbücher und über 8 Tsd. Artikel und Rechtsnormen ins Belarussische übersetzt werden.

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