Projekte
Staatsorgane
flag Donnerstag, 25 April 2024
Alle Nachrichten
Alle Nachrichten
Gesellschaft
11 August 2021, 14:33

Verfassungsausschuss legt Frage über AVV-Status dem Staatschef zur Erörterung vor

MINSK, 11. August (BelTA) – Der Verfassungsausschuss will dem Präsidenten des Landes die Fragen über den Status der Allbelarussischen Volksversammlung und über die Todesstrafe zur Erörterung vorlegen. Das sagte der Vorsitzende des Verfassungsgerichts und des Verfassungsausschusses Pjotr Miklaschewitsch vor Journalisten.

„Wir wollen dem Staatschef drei Fragen zur Prüfung vorlegen. Es handelt sich um den Verfassungsstatus der Allbelarussischen Volksversammlung, da sie eine neue Institution im System der Staatsgewalt ist und bestimmte verfassungsrechtliche Befugnisse wahrnehmen soll. Dabei dar die Allbelarussische Volksversammlung das derzeitige innerstaatliche Gefüge nicht verletzen“, sagte Pjotr Miklaschewitsch.

Er machte darauf aufmerksam, dass sich einzelne Ausschussmitglieder über die Bildung der Allbelarussischen Volksversammlung und ihre Befugnisse nicht einig sind. Zweifel gebe es im Hinblick auf das Recht der Allbelarussischen Volksversammlung, in die Legitimation der Präsidentschaftswahlen einbezogen zu werden.

Die zweite Frage, die dem Staatschef zur Erörterung vorgelegt wird, betrifft die Todesstrafe.

„Hier gibt es drei Möglichkeiten. Entweder lassen wir den Artikel 24 unverändert und unangetastet. Bei der Volksabstimmung 1996 hat sich Belarus für die Beibehaltung der Todesstrafe ausgesprochen. Ein Sonderreferendum könnte diese Norm natürlich etwas korrigieren, aber wenn es soweit kommen sollte. Der Präsident hat selbst das Recht, ein Moratorium für die Vollstreckung oder Anwendung der Todesstrafe zu verhängen. Das heißt, eine schrittweise Entscheidung ist möglich, wie in anderen Staaten.

Eine zweite Möglichkeit ist, den Artikel Nr.24 zu korrigieren und die Todesstrafe nur im Falle der Terroranschläge mit Todesopfern vorzusehen.

Die dritte Möglichkeit besteht darin, die Todesstrafe völlig abzuschaffen. Alle drei Optionen müssen unter Beteiligung des Staatsoberhaupts diskutiert werden“, sagte der Vorsitzende des Verfassungsausschusses.

Uneinigkeit herrscht im Ausschuss auch in Bezug auf die Beteiligung der Gewerkschaften an der Nominierung von Bewerbern für die Parlamentswahlen. „Diese Norm ist in der Verfassung verankert und kommt noch aus den Sowjetzeiten. Heute sind Arbeitskollektive in ihrer früheren Form nicht mehr so zahlreich vorhanden. Denn es gibt viele Privatunternehmen, wo es keine traditionellen Arbeitskollektive gibt. Die Zeiten haben sich geändert. Zweitens gibt es einen allgemein akzeptierten Ansatz, der lautet: Die Nominierung von Abgeordneten erfolgt in einem politischen Wettbewerb oder einem Kampf. Die Frage ist also offen. Sollten wir es beibehalten oder sollten wir damit aufhören, dass die Parteien und die Bürger selbst direkt Kandidaten für Abgeordnete nominieren, wie es allgemein üblich ist. Wir wollen dieses Thema auch mit dem Staatschef besprechen“, fügte Pjotr Miklaschewitsch hinzu.

Der Verfassungsausschuss ist heute zu einer regulären Sitzung zusammengekommen. Im Mittelpunkt stehen redaktionelle Änderungen der Verfassung unter Berücksichtigung von Anmerkungen der Ausschussmitglieder.

Abonnieren Sie uns auf
Twitter
Letzte Nachrichten aus Belarus