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Gesellschaft
06 Mai 2021, 13:57

VerfG erklärt Gesetz über Unzulässigkeit der Rehabilitation von Nazismus für verfassungskonform

MINSK, 6. Mai (BelTA) – Das Verfassungsgericht (VerfG) hat das belarussische Gesetz „Über die Nichtzulassung der Rehabilitation von Nazismus“ als verfassungskonform erklärt. Das geht aus dem Beschluss des Verfassungsgerichts vom 30. April 2021 hervor, der auf dem Nationalen Rechtsportal heute veröffentlicht wurde.

Das Gericht befand Normen, formelle Besonderheiten und die Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Stelen sowie die Verabschiedung des Gesetzes für verfassungskonform.

Mit dem verabschiedeten Gesetz werden die gesellschaftlichen Verhältnisse rechtlich geregelt, wenn es darum geht, die Rehabilitation von Nazismus zu verhindern. Das Verfassungsprinzips der Rechtsstaatlichkeit, der Schutz der Verfassungsordnung, die Gewährleistung von Recht und Ordnung, der nationalen Sicherheit und des Bürgerfriedens, die Wahrung von Rechten, Freiheiten und Interessen jeden Bürgers werden mit dem genannten Gesetz garantiert.

„Die Verfassung garantiert jedem das Recht auf freie Meinungsäußerung (Teil 1, Art. 33); gleichzeitig ist die Propaganda von Krieg und Rassenhass, das Schüren sozialer, nationaler, religiöser Konflikte verboten (Teil 3, Art.5)“, heißt es in der Gerichtsentscheidung. „Eine Reihe von internationalen Rechtsakten weist auf die Notwendigkeit hin, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und entsprechende Gesetze zu erlassen, um den Nazismus zu bekämpfen, denn Nazismus gehört zu den gefährlichsten Erscheinungsformen extremistischer Aktivitäten.“

Das Verfassungsgericht stellt fest, dass die Umsetzung extremistischer Aktivitäten über die Rehabilitation des Nazismus ein großes Problem ist. Denn: ohne sozialen, nationalen oder religiösen Frieden in der Gesellschaft ist es unmöglich, für Recht und Ordnung zu sorgen. Die Bürger müssen schließlich das Vertrauen in staatliche Institutionen haben, die in der Lage sein sollen, die Bürgerrechte, ihre Freiheiten und legitimen Interessen unabhängig von Geschlecht, Rasse, Ethnie usw. zu garantieren.

Das Gesetz bestimmt unter anderem die Rechtsgrundlage und die Grundprinzipien der Verhinderung der Rehabilitation von Nazismus, legt die Akteure fest und definiert die wichtigsten Präventions- und Bekämpfungsmaßnehmen. Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, wer die Kontrolle und Aufsicht in dieser Sphäre ausüben soll und welche Strafen für die Rehabilitation von Nazismus vorgesehen werden.

Das Anti-Nazismus-Gesetz wurde am 16. April von der Repräsentantenkammer verabschiedet und am 21. April vom Rat der Republik genehmigt.

Andere Entscheidungen des Verfassungsgerichts, die ebenfalls auf dem Nationalen Rechtsportal veröffentlicht wurden, sind die Gesetze „Über die Änderung der Anti-Extremismus-Gesetze“ und „Über die Änderung der Gesetze zur nationalen Sicherheit der Republik Belarus“ . Sie wurden auch als verfassungskonform anerkannt.

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