Projekte
Staatsorgane
flag Dienstag, 23 April 2024
Alle Nachrichten
Alle Nachrichten
Gesellschaft
22 Februar 2022, 13:10

ZWK akkreditiert 160 internationale Beobachter für Volksabstimmung

MINSK,22. Februar (BelTA) – Die Zentrale Wahlkommission hat 160 internationale Beobachter für das Referendum akkreditiert, so Igor Karpenko, Vorsitzender der Zentralen Kommission für Wahlen und Volksabstimmungen.

"Was die Beobachter anbetrifft, so kann sich die Zahl bis zum Stichtag der Volksabstimmung noch ändern. Gleichzeitig kann ich aber auch sagen, dass wir bis heute 160 internationale und mehr als 44.000 inländische Beobachter akkreditiert haben. Das sind Vertreter der GUS, SOZ und OVKS. Hinzu kommen als selbstständige Experten Politiker, Abgeordnete und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus einer Reihe von Ländern. Mit anderen Worten, sie vertreten keine Missionen oder Organisationen, sondern agieren ausschließlich als unabhängige Experten", sagte Igor Karpenko.

In Belarus startete die vorzeitige Stimmabgabe für das Verfassungsreferendum. Sie findet vom 22. bis zum 26. Februar in Belarus statt. Im Voraus geben ihre Stimmen die Wähler ab, die am Tag der Volksabstimmung – am 27. Februar – das nicht tun können.

In Belarus sind insgesamt 5 510 Abstimmungslokale organisiert. Im Gebiet Brest sind das 883, im Gebiet Witebsk 714, im Gebiet Gomel 977, im Gebiet Grodno 608, im Gebiet Minsk 929, im Gebiet Mogiljow 707, in der Stadt Minsk 692. Es gibt 217 in Sanatorien, Prophylaktorien, Erholungsheimen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, die medizinische Hilfe unter stationären Bedingungen leisten, und 12 in Militärgarnisonen.

Die Abstimmungslokale sind von 10.00 bis 14.00 Uhr und von 16.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Eine amtliche Bestätigung der Unmöglichkeit am Haupttag die Stimme abzugeben, ist nicht erforderlich. Man braucht einen Pass vorzulegen. Der Stimmzettel kann man auch gegen Vorlage eines Wehrpasses (für Wehrpflichtige), einer Dienstbescheinigung einer staatlichen Behörde (Organisation) oder eines Führerscheins erhalten. Es ist auch möglich, mit einem Rentner-, Behindertenausweis oder Studentenausweis (mit Lichtbild) abzustimmen. Wenn ein Pass verloren ist oder gestohlen wurde, muss man eine amtliche Bescheinigung der Behörden für innere Angelegenheiten vorlegen, die Identität nachweist.

Es gilt nur eine Frage für das Referendum: Akzeptieren Sie die Änderungen und Ergänzungen in der Verfassung der Republik Belarus?

Man muss eines der beiden Felder ankreuzen, also "Für" oder "Gegen". Ein beliebiges Zeichen in einem der Felder ist zulässig. Wird es in beiden Feldern oder in keinem der Felder Zeichen geben, wird der Stimmzettel für ungültig erklärt.

Die Volksabstimmung ist allgemein, frei, gleich und geheim. Die Bürger unter 18 Jahre haben kein Recht abzustimmen. Jeder und jede gibt seine / ihre Stimme persönlich ab.

Die Volksabstimmung ist gültig, wenn mehr als die Hälfte der in die Abstimmungslisten eingetragenen Bürger daran teilgenommen haben.

Abonnieren Sie uns auf
Twitter
Letzte Nachrichten aus Belarus