MINSK, 5. Dezember (BelTA) - Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat das Gesetz "Über die Änderung der Gesetze über die staatliche Registrierung von Immobilien, Rechten an Immobilien und Transaktionen mit Immobilien" unterzeichnet. Dies teilte der Pressedienst des belarussischen Staatschefs mit.
Das Gesetz sieht insbesondere die obligatorische staatliche Registrierung von Immobilien, Immobilienrechten und Immobiliengeschäften innerhalb von höchstens sechs Monaten und für bereits ausgestellte Dokumente bis zum 1. Januar 2031 vor.
Die Bürger können die Bescheinigung über die staatliche Registrierung direkt beim Notar erhalten, der das Dokument, das die Grundlage für die Registrierung bildet, beglaubigt oder ausgestellt hat, ohne dass ein zusätzlicher Besuch beim Immobilienregisteramt erforderlich ist.
Das Einheitliche Staatliche Register der Immobilien, Rechte und Transaktionen wird automatisch berichtigt, wenn sich die Adressen der Immobilien, die persönlichen Daten der Bürger, die Identifizierungsdaten der Wirtschaftssubjekte sowie die Übertragung von Rechten an Immobilien im Falle der Gründung einer Handelsorganisation durch einen Einzelunternehmer ändern.
Das Gesetz sieht auch den Grundsatz der Extraterritorialität von Eintragungsklagen (unabhängig von der Belegenheit der Immobilie) sowie ein obligatorisches Vorverfahren für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen Handlungen des Immobilienregisters vor.
Darüber hinaus wird die Frist für die Beantragung der Legalisierung ungenehmigter Grundstücke bis zum 1. Januar 2028 verlängert.
Das Gesetz sieht insbesondere die obligatorische staatliche Registrierung von Immobilien, Immobilienrechten und Immobiliengeschäften innerhalb von höchstens sechs Monaten und für bereits ausgestellte Dokumente bis zum 1. Januar 2031 vor.
Die Bürger können die Bescheinigung über die staatliche Registrierung direkt beim Notar erhalten, der das Dokument, das die Grundlage für die Registrierung bildet, beglaubigt oder ausgestellt hat, ohne dass ein zusätzlicher Besuch beim Immobilienregisteramt erforderlich ist.
Das Einheitliche Staatliche Register der Immobilien, Rechte und Transaktionen wird automatisch berichtigt, wenn sich die Adressen der Immobilien, die persönlichen Daten der Bürger, die Identifizierungsdaten der Wirtschaftssubjekte sowie die Übertragung von Rechten an Immobilien im Falle der Gründung einer Handelsorganisation durch einen Einzelunternehmer ändern.
Das Gesetz sieht auch den Grundsatz der Extraterritorialität von Eintragungsklagen (unabhängig von der Belegenheit der Immobilie) sowie ein obligatorisches Vorverfahren für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen Handlungen des Immobilienregisters vor.
Darüber hinaus wird die Frist für die Beantragung der Legalisierung ungenehmigter Grundstücke bis zum 1. Januar 2028 verlängert.