
MINSK, 19. August (BelTA) - Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat am 18. August den Erlass Nr. 309 „Über die Änderung der Zusammensetzung der Kollegialorgane” unterzeichnet, teilte die Pressestelle des belarussischen Staatschefs mit.
Der Erlass aktualisiert die Zusammensetzung der Kollegialorgane des Komitees für Staatskontrolle, der Generalstaatsanwaltschaft, des Untersuchungsausschusses, des Staatlichen Komitees für Gerichtsgutachten, des Staatlichen Komitees für Statistik, der Obersten Attestierungskommission, des Ministeriums für Innere Angelegenheiten, des Ministeriums für Katastrophenschutz, des Staatlichen Komitees für Militärindustrie, des Staatlichen Grenzkommitees und des Staatlichen Zollkomitees sowie anderer Kollegialorgane, darunter das Präsidium der Nationalen Akademie der Wissenschaften, das Präsidium der Obersten Attestierungskommission und der Heraldische Rat des Präsidenten der Republik Belarus.
Die aktualisierte Zusammensetzung wurde vorwiegend auf der Grundlage des Portfolioprinzips (ohne Nennung von Personennamen) gebildet, wodurch Änderungen bei Personalumbesetzungen auf ein Minimum reduziert werden können.