
MINSK, 21. Oktober (BelTA) - Am 21. Oktober unterzeichnete der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko den Erlass „Über die Kennzeichnung von Schmuck und anderen Produkten“, wie der Pressedienst des Präsidenten bekanntgab.
Um die Legalität des Umsatzes solcher Produkte zu gewährleisten, wird ab dem 1. Januar 2026 eine verpflichtende Kennzeichnung mit Identifikationsmitteln eingeführt.
Laut dem Erlass erfolgt die Kennzeichnung bei der Herstellung von Schmuck und anderen Produkten (außer Sonderanfertigungen), bei der Einfuhr nach Belarus zum Verkauf und bei der Ausfuhr in Länder, mit denen Belarus Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Identifikationsmitteln getroffen hat. Der Erlass legt zudem eine Liste von Schmuckstücken fest, die ohne Kennzeichnung verkauft werden dürfen, sowie die entsprechenden Kennzeichnungsmethoden.
Dieser Rechtsakt schafft neue Ansätze zur Regulierung des Umsatzes von Schmuck, zur Überwachung der Legalität des Verkaufs von der Herstellung (Einfuhr) bis zum Verkauf und trägt dazu bei, Verbraucher vor unseriösen Verkäufern zu schützen.
Um die Legalität des Umsatzes solcher Produkte zu gewährleisten, wird ab dem 1. Januar 2026 eine verpflichtende Kennzeichnung mit Identifikationsmitteln eingeführt.
Laut dem Erlass erfolgt die Kennzeichnung bei der Herstellung von Schmuck und anderen Produkten (außer Sonderanfertigungen), bei der Einfuhr nach Belarus zum Verkauf und bei der Ausfuhr in Länder, mit denen Belarus Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Identifikationsmitteln getroffen hat. Der Erlass legt zudem eine Liste von Schmuckstücken fest, die ohne Kennzeichnung verkauft werden dürfen, sowie die entsprechenden Kennzeichnungsmethoden.
Dieser Rechtsakt schafft neue Ansätze zur Regulierung des Umsatzes von Schmuck, zur Überwachung der Legalität des Verkaufs von der Herstellung (Einfuhr) bis zum Verkauf und trägt dazu bei, Verbraucher vor unseriösen Verkäufern zu schützen.