MINSK, 13. Januar (BelTA) – Der belarussische Präsident, Alexander Lukaschenko, hat den Erlass Nr. 9 „Über Besteuerung“ unterzeichnet. Das teilte der Pressedienst des Staatschefs der Nachrichtenagentur BelTA mit.
Um eine Finanzierungsquelle für die Beseitigung möglicher Umweltfolgen im Falle einer Havarie der Hauptölleitung oder anderer unvorhergesehener Situationen im Zusammenhang mit der Beförderung von Erdöl und Erdölprodukten durch das Territorium von Belarus zu schaffen, wurde der Gewinnsteuersatz von 50% für Organisationen festgelegt, die sich mit dem Transport von Erdöl und Erdölprodukten beschäftigen.
Darüber hinaus wird die Transitbeförderung von Rohöl und Erdölprodukten durch das Territorium von Belarus mittels Fernleitungen als ein Umweltsteuerobjekt anerkannt.