
MINSK, 2. Juli (BelTA) – Am 2. Juli unterzeichnete Präsident Alexander Lukaschenko den Erlass „Über die Befugnisübertragung im Bauwesen“. Diese Maßnahme wurde vom Pressedienst des Staatsoberhauptes bekannt gegeben.
Das Dokument ermächtigt die regionalen Exekutivkomitees und das Exekutivkomitee der Stadt Minsk, im Einvernehmen mit dem Ministerrat über die Einzelheiten des Baus und der Rekonstruktion von Objekten zu entscheiden, die für die Entwicklung der jeweiligen Region vorrangig gebaut werden müssen.
Hierbei handelt es sich um Entscheidungen, die die gleichzeitige Erstellung von Entwurfsdokumentation und den Bau betreffen können, ebenso wie die gleichzeitige Planung, Vermessung und die vorläufige Genehmigung des Grundstücks. Zudem ist es möglich, die Erstellung von Entwurfs- und Bauunterlagen in einem reduzierten Umfang zu gestalten. Auch kann eine Befreiung von der Entschädigung für Verluste in der land- und forstwirtschaftlichen Produktion bei der Stilllegung von Flächen in Betracht gezogen werden. Es kann zudem vereinbart werden, die Vegetation beim Bau von Anlagen ohne Entschädigung zu entfernen, sowie das Recht auf die öffentliche Beschaffung von Projekten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Bau von Anlagen aus einer Hand zu gewähren.
Die Abgeordnetenräte der Regionen und der Stadt Minsk haben das Recht erhalten, durch ihre Beschlüsse die Notwendigkeit öffentlicher Diskussionen über Anlagen mit spezifischer Planung und Bauausführung festzulegen.
Der Erlass sieht außerdem die persönliche Haftung der Leiter von Regierungsbehörden für die unsachgemäße Umsetzung getroffener Entscheidungen vor.
Das Dokument ermächtigt die regionalen Exekutivkomitees und das Exekutivkomitee der Stadt Minsk, im Einvernehmen mit dem Ministerrat über die Einzelheiten des Baus und der Rekonstruktion von Objekten zu entscheiden, die für die Entwicklung der jeweiligen Region vorrangig gebaut werden müssen.
Hierbei handelt es sich um Entscheidungen, die die gleichzeitige Erstellung von Entwurfsdokumentation und den Bau betreffen können, ebenso wie die gleichzeitige Planung, Vermessung und die vorläufige Genehmigung des Grundstücks. Zudem ist es möglich, die Erstellung von Entwurfs- und Bauunterlagen in einem reduzierten Umfang zu gestalten. Auch kann eine Befreiung von der Entschädigung für Verluste in der land- und forstwirtschaftlichen Produktion bei der Stilllegung von Flächen in Betracht gezogen werden. Es kann zudem vereinbart werden, die Vegetation beim Bau von Anlagen ohne Entschädigung zu entfernen, sowie das Recht auf die öffentliche Beschaffung von Projekten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Bau von Anlagen aus einer Hand zu gewähren.
Die Abgeordnetenräte der Regionen und der Stadt Minsk haben das Recht erhalten, durch ihre Beschlüsse die Notwendigkeit öffentlicher Diskussionen über Anlagen mit spezifischer Planung und Bauausführung festzulegen.
Der Erlass sieht außerdem die persönliche Haftung der Leiter von Regierungsbehörden für die unsachgemäße Umsetzung getroffener Entscheidungen vor.