
MINSK, 21. Mai (BelTA) – Am 21. Mai unterzeichnete der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko den Erlass Nr. 202 „Über die stärkere Rolle der Arbeitgeber im Bereich der externen Arbeitsmigration“, der die Verantwortung der Arbeitgeber für ausländische Arbeitnehmer vorsieht. Das teilte der Pressedienst des Staatsoberhauptes mit.
Um die Voraussetzungen für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte zu verbessern, werden den Arbeitgebern - mit Ausnahme von Bürgern der EAWU-Mitgliedstaaten - zusätzliche Pflichten auferlegt. Dazu gehören Hausbesuche bei den Migranten, um ihre Lebensbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die festgestellten Verstöße zu beseitigen und die zuständigen staatlichen Behörden zu informieren. Darüber hinaus soll der Arbeitgeber die ausländischen Fachkräfte auf ihre Sprachkenntnisse testen.
Mit einem Migranten muss innerhalb von 30 Tagen nach seiner Einreise nach Belarus ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Gleichzeitig ist die vorübergehende Versetzung eines solchen Arbeitnehmers zu einem anderen Arbeitgeber verboten. Das Verfahren zur Anwerbung ausländischer Fachkräfte soll strikt eingehalten werden.
Die Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, die Tätigkeit und den Aufenthalt der Arbeitsmigranten zu kontrollieren und die für diese Kontrolle zuständigen Personen zu benennen.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen führt zu einer verwaltungsrechtlichen Haftung für den Arbeitgeber. In solchen Fällen werden Arbeitsverträge mit den Arbeitsmigranten vorzeitig beendet. Die Migranten werden zur Ausreise aus dem Land verpflichtet.