MINSK, 9. Dezember (BelTA) – Am 9. Dezember hat der Präsident Alexander Lukaschenko den Erlass Nr. 459 „Über die Vertretung der Republik Belarus bei internationalen Veranstaltungen“ unterzeichnet. Das gab der Pressedienst des Präsidenten bekannt.
Gemäß dem Erlass ist ab dem 1. März 2025 die Verwendung der Worte „Republik Belarus“, „Belarus“, „national“, „belarussisch“ in den Namen von Kultur-, Sport- und Bildungsveranstaltungen, deren Zweck die Auswahl von Personen für ihre Vorbereitung auf die Teilnahme und (oder) die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen im Namen der Republik Belarus ist, nur dann erlaubt, wenn der Organisator der Veranstaltung eine staatliche Organisation ist.
Die Nationale Schönheitsschule erhält den Status eines einzigen Koordinators für die Organisation und Durchführung des Nationalen Schönheitswettbewerbs „Miss Belarus“, die Auswahl der Vertreterinnen der Republik Belarus für die Teilnahme an internationalen Schönheitswettbewerben.
Der Erlass legt auch das Verfahren für die Teilnahme von Vertretern der Republik Belarus an internationalen Kultur-, Sport- und Bildungsveranstaltungen fest, in deren Dokumenten die Vertretung des Staates durch nur eine Person (Kollektiv) vorgesehen ist.
Die Vertretung der Republik Belarus bei solchen Veranstaltungen durch eine Einzelperson oder eine Mannschaft wird unter der Bedingung möglich sein, dass sie eine nationale Auswahl bestehen oder von einer staatlichen Organisation zur Teilnahme entsandt werden oder einem staatlichen Organ ihre Absicht mitteilen, an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen.
Diese Normen werden es ermöglichen, den Schutz der Interessen unseres Landes zu gewährleisten und die Vorbereitung der nationalen Teilnehmer auf bedeutende internationale Veranstaltungen auf höchstem professionellen Niveau durchzuführen.