MINSK, 29. Dezember (BelTA) - Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat das Gesetz „Über Änderungen der Gesetze zur Einzelunternehmerschaft“ unterzeichnet. Dieses Dokument bringt Änderungen in 26 Gesetzen aus verschiedenen Rechtsbereichen mit sich, darunter auch drei Gesetzbücher. Dies teilte der Pressedienst des belarussischen Präsidenten mit.
Der Anwendungsbereich der Regelungen ist festgelegt: entweder alle Bürger, nur Personen ohne unternehmerische Tätigkeit oder nur Einzelunternehmer.
Einzelunternehmer sind von den Regelungen für Tätigkeiten ausgenommen, die nicht in der entsprechenden Liste gemäß Beschluss des Ministerrats der Republik Belarus vom 28. Juni 2025 aufgeführt sind.
Die bisher für Kleinstunternehmen geltenden Vergünstigungen gelten nun auch für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Um die Systematik und Vollständigkeit der rechtlichen Regelung zu gewährleisten, wurden darüber hinaus eine Reihe von Anpassungen in das Gesetz aufgenommen, die nicht mit der Transformation der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen.
Der Anwendungsbereich der Regelungen ist festgelegt: entweder alle Bürger, nur Personen ohne unternehmerische Tätigkeit oder nur Einzelunternehmer.
Einzelunternehmer sind von den Regelungen für Tätigkeiten ausgenommen, die nicht in der entsprechenden Liste gemäß Beschluss des Ministerrats der Republik Belarus vom 28. Juni 2025 aufgeführt sind.
Die bisher für Kleinstunternehmen geltenden Vergünstigungen gelten nun auch für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Um die Systematik und Vollständigkeit der rechtlichen Regelung zu gewährleisten, wurden darüber hinaus eine Reihe von Anpassungen in das Gesetz aufgenommen, die nicht mit der Transformation der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen.
