
MINSK, 6. Juni (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko unterzeichnete am 6. Juni den Erlass Nr. 227 „Über die Steigerung der Effizienz der Kontroll- (Aufsichts-)Tätigkeit”. Die entsprechenden Neuerungen wurden auf der Ebene des Staatsoberhauptes erörtert, unter anderem während einer kürzlich abgehaltenen Sitzung mit der Führung des Ministerrats, wie die Pressestelle des belarussischen Präsidenten mitteilte.
Mit dem Dokument wird die Kontroll- und Überwachungstätigkeiten angepasst. Der frühere Erlass Nr. 510 vom 16. Oktober 2009 wird somit außer Kraft gesetzt.
Der neue Erlass enthält Vorschriften, die darauf abzielen, bürokratische Hürden abzubauen und die Digitalisierung der Kontrolle zu verbessern. Die Verpflichtung der Wirtschaftssubjekte, ein Buch über Kontroll- (Aufsichts-)Maßnahmen und ein Arbeitsjournal zu führen, wird abgeschafft (diese Informationen werden bereits in das integrierte automatisierte System der Kontroll- (Aufsichts-)Tätigkeit eingegeben). Ebenfalls abgeschafft wurde die Führung und Nutzung einer einheitlichen Informationsdatenbank der Kontroll- (Aufsichts-)Behörden.
Mit dem Erlass wurde die Verordnung über das Verfahren zur Durchführung von Maßnahmen technischer (technologischer, prüfender) Art verabschiedet, die die Fristen, Rechte und Pflichten der Subjekte und Beamten der Kontroll- (Aufsichts-)Behörden festlegt.
Es wurden Vorschriften über die Haftung dieser Behörden für Verstöße gegen die Vorschriften für die Durchführung von Kontrollen, Überwachungen und technischen Maßnahmen festgelegt. Die präventive Rolle der Überwachung wurde durch eine Änderung des Ansatzes bei der Anwendung von Haftungsmaßnahmen verstärkt (diese werden nur angewendet, wenn die Verstöße nicht innerhalb der festgelegten Frist nach ihrer Feststellung freiwillig beseitigt werden).
Für die Prüfer wurde die Verpflichtung eingeführt, eine Frist für die Beseitigung der festgestellten Verstöße entsprechend ihrer Spezifik festzulegen. Dabei wird die objektive Möglichkeit der Beseitigung des Verstoßes innerhalb der festgelegten Frist berücksichtigt.
Darüber hinaus wurde die in den Rechtsvorschriften über Kontroll- (Aufsichts-)Tätigkeiten verwendete Terminologie mit anderen Rechtsvorschriften in Einklang gebracht.