MINSK, 3. Februar (BelTA) - Der belarussische Präsident Alexander
Lukaschenko hat am 3. Februar den Erlass №47 "Über die Befugnisse der
Regierung der Republik Belarus" unterzeichnet. Das teilte der
Pressedienst des belarussischen Staatschefs mit.
Laut der Verfassung der Republik Belarus trat die Regierung am 3. Februar 2025 vor dem neu gewählten Präsidenten zurück.
Um eine ununterbrochene Arbeit der exekutiven Machtvertikale zu gewährleisten, wies das Staatsoberhaupt gemäß Artikel 84 Absatz 7 und Artikel 106 Teil 11 der Verfassung sowie per Dekret den Premierminister, seine Stellvertreter, Ressortminister, Vorsitzende der staatlichen Komitees und den Leiter des Apparats des Ministerrats an, ihre Aufgaben bis zur Bildung einer neuen Regierung wahrzunehmen.
Der Regierung gehören wie bisher die Vorsitzenden des Komitees für Staatskontrolle, des Nationalen Statistischen Komitees, des Präsidiums der Nationalen Akademie der Wissenschaften von Belarus und des Vorstands des Belarussischen Republikanischen Verbands der Verbrauchergesellschaften an.
Laut der Verfassung der Republik Belarus trat die Regierung am 3. Februar 2025 vor dem neu gewählten Präsidenten zurück.
Um eine ununterbrochene Arbeit der exekutiven Machtvertikale zu gewährleisten, wies das Staatsoberhaupt gemäß Artikel 84 Absatz 7 und Artikel 106 Teil 11 der Verfassung sowie per Dekret den Premierminister, seine Stellvertreter, Ressortminister, Vorsitzende der staatlichen Komitees und den Leiter des Apparats des Ministerrats an, ihre Aufgaben bis zur Bildung einer neuen Regierung wahrzunehmen.
Der Regierung gehören wie bisher die Vorsitzenden des Komitees für Staatskontrolle, des Nationalen Statistischen Komitees, des Präsidiums der Nationalen Akademie der Wissenschaften von Belarus und des Vorstands des Belarussischen Republikanischen Verbands der Verbrauchergesellschaften an.