MINSK, 17. Oktober (BelTA) – Am 17. Oktober unterzeichnete der belarussische Staatschef Alexander Lukaschenko den Erlass Nr. 397, mit dem die Arbeit der Kommission für die Rückführung von flüchtigen Belarussen verbessert wird. Diese Kommission wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingerichtet und hat die Aufgabe, die Anfragen zu prüfen, die von den ins Exil geflüchteten Bürgern an die Kommissin gerichtet werden. Darüber informiert der Pressedienst des Präsidenten.
Die Kommission wird nun dauerhaft tätig sein (zuvor war ihre Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2024 befristet). Dabei wird die Kommission das Recht haben, Beschwerden von Bürgern zu prüfen, die nicht nur im Ausland sind, sondern auch im Heimatland. Die Letzteren werden auf Anordnung des Präsidenten behandelt.
Nach der Prüfung von Anfragen werden die Bürger nicht nur über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Verwaltungs- oder Strafverfahren informiert, die gegen sie eingeleitet wurden, sondern auch darüber, ob gegen sie eine entsprechende Überprüfung angeordnet werden soll.