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06 September 2022, 12:35

Lukaschenko über aus dem Land Geflohene: Wer darf belarussische Staatsbürgerschaft behalten

MINSK, 6. September (BelTA) – An die Verleihung der belarussischen Staatsbürgerschaft sollte man sehr sorgfältig und gründlich herangehen. Das erklärte der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko in der heutigen Besprechung zum Staatsangehörigkeitsrecht und Amnestie.

Im Vordergrund sollten dabei nationale Interessen stehen, fügte der Staatschef hinzu. „Ich beauftrage stets die zuständigen Stellen damit, mir entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Ich weiß, dass auch belarussische Staatsbürger darüber sehr besorgt sind. Sie fordern von den Behörden mehr Sorgfalt bei der Verleihung von Staatsbürgerschaft und insgesamt im Umgang mit den ukrainischen Staatsbürgern, die nach Belarus kommen. Ich möchte diesen Menschen sagen, dass es keinen Grund zur Sorge gibt. Wir verstehen alles und sehen alles. Wir unterscheiden zwischen denen, die zu uns kommen, um einen Imbiss zu sich zu nehmen und dann wieder zurückzukehren, und denen, die hier bleiben oder Belarus als Transitland nutzen. Alles ist unter Kontrolle“, sagte Alexander Lukaschenko.

„Im Rahmen des vorgelegten Gesetzesentwurfs müssen wir erneut auf diejenigen schauen, die sich im Ausland befinden und dem eigenen Land und dem eigenen Volk Schaden zufügen. Menschen, die Verbrechen begehen. Wir kennen sie alle. Sind diese Menschen würdig, belarussische Bürger zu bleiben, wenn sie aus ihrem Heimatland weggelaufen sind und ihre Verbindungen zu diesem Land tatsächlich abgebrochen haben? Die Frage stellt sich so: Wenn sie weggelaufen sind, wenn sie dem eigenen Land schaden, kriminelle Taten begehen und kriminelle Aktivitäten fortsetzen, soll ihnen die belarussische Staatsbürgerschaft entzogen werden? Darüber reden wir heute. Diese Frage steht im Mittelpunkt der aktualisierten Fassung des Gesetzentwurfs“, erklärte der Präsident.

Wie sieht es mit der belarussischen Staatsbürgerschaft in Bezug auf jene Belarussen aus, die eine Karta Polaka (Pole‘s Card) oder einen anderen Ausweis besitzen, fragte der Staatschef. „Wir müssen klären, ob es sich dabei um belarussische Staatsbürger handelt, oder ob sie sich einfach geirrt haben, als sie diese Karte erwarben. War das zufällig oder nicht usw. Ich glaube, dass die Migrationsdienste und Innenbehörden viel wichtigere Themen im Bereich der Staatsbürgerschaft zu behandeln haben. Es gibt Themen, die viel größere Sorgen bereiten“, sagte der Staatschef.

Das zweite Thema des Treffens war die Amnestie. Das letzte Mal wurde sie in Belarus im Mai 2020 durchgeführt. „Jetzt steht unser Land unter einem noch nie dagewesenen Druck des Westens. Aber selbst unter solchen Bedingungen bleibt die belarussische Gesellschaft konsolidiert und geeint. Deshalb wird am Vorabend des Tages der nationalen Einheit am 17. September vorgeschlagen, über die Zweckmäßigkeit einer Amnestie zu diskutieren“, fügte Alexander Lukaschenko hinzu.

Innenminister Iwan Kubrakow hat auf der Sitzung berichtet, dass das Innenministerium zusammen mit anderen Behörden einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes vorbereitet hat. Der Entwurf sieht Änderungen und Ergänzungen zu einer Reihe von Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes vor, um die innere Sicherheit des Staates, die Stabilität des sozio-politischen Systems und die Anpassung an die Praxis seiner Anwendung zu gewährleisten.

„Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit vor, dass eine Person, die sich außerhalb von Belarus befindet, ihre belarussische Staatsbürgerschaft verliert, wenn ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt, das die Teilnahme dieser Person an extremistischen Aktivitäten oder die Verursachung eines schweren Schadens gegen die Interessen der Republik Belarus bestätigt. Es wird vorgeschlagen, dass eine solche Entscheidung vom Staatsoberhaupt auf Anfrage der Kommission für Staatsbürgerschaft getroffen wird. Künftig wird vorgeschlagen, dass Extremisten, denen die belarussische Staatsbürgerschaft entzogen wurde, die Einreise nach Belarus für bis zu 30 Jahre verboten wird. Das Innenministerium hofft darauf, dass diese Gesetzesinitiative vor allem eine präventive Wirkung haben wird“, so der Minister.

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