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08 Dezember 2022, 12:03

Lukaschenko unterzeichnet Amnestiegesetz

MINSK, 8. Dezember (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat das Gesetz „Über die Amnestie zum Tag der Volkseinheit“ unterzeichnet. Das teilte der Pressedienst des Staatschefs mit.

Das Dokument wurde im Auftrag des Staatsoberhauptes ausgearbeitet. Zu einem festen Bestandteil der belarussischen Strafvollzugspolitik gehört es, mit Personen human umzugehen, die verschiedene Arten von Strafen verbüßen. Die Amnestie gilt als eine Form, diesen Grundsatz umzusetzen. Der Staat bietet den Straftätern die Möglichkeit, vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen zu werden. Gleichzeitig gilt die Amnestie nur für Personen, die während der Verbüßung ihrer Strafe durch kein negatives Vergalten aufgefallen waren und den Weg hin zur Besserung eingeschlagen haben.

Das Gesetz legt fest, welche Personengruppen bei Straftaten, die keine große Gefahr für die Gesellschaft darstellen oder zu den weniger schweren Straftaten gehören, von Strafe und anderen strafrechtlichen Sanktionen befreit werden können. Dazu gehören Minderjährige, Schwangere, Frauen und alleinstehende Männer mit Kindern unter 18 Jahren, mit Ausnahme derjenigen, die ein Verbrechen an einem Minderjährigen begangen haben, Personen im Rentenalter, Personen mit Behinderungen der Kategorie I oder II, Personen mit bestimmten Krankheiten, Veteranen von Kampfhandlungen im Hoheitsgebiet anderer Staaten, Opfer der Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl oder anderer Strahlenunfälle, Personen, die während des Militärdienstes oder im Zusammenhang mit der Erfüllung militärischer Pflichten verwundet (Prellungen), verletzt oder krank wurden, sowie Personen, die länger als drei Jahre Militärdienst geleistet haben.

Vorgesehen ist auch die Straffreiheit für Personen, die zu einer Bewährungsstrafe, einer bedingten Nichtvollstreckung einer Strafe oder einer Straflosigkeit verurteilt wurden und deren Urteile am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes ergangen sind, sowie für Personen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, und einer Reihe anderer Kategorien von Verurteilten.

In jedem einzelnen Fall wird die Frage der Strafminderung individuell entschieden.

Das Amnestiegesetz wird jedoch nicht für Personen gelten, die terroristische oder extremistische Straftaten begangen haben. Das Dokument enthält auch eine Reihe von anderen Fällen, in denen die Amnestie nicht gilt.

Traditionell gilt das Amnestiegesetz in Bezug auf jene Personen, die während der Verbüßung ihrer Strafe positiv charakterisiert wurden, sowie in Bezug auf diejenigen, die den durch die Straftat verursachten Schaden vollständig ersetzt haben.

Nach vorläufigen Schätzungen werden infolge der Amnestie etwa 4,5 Tausend Verurteilte aus der Strafhaft entlassen, davon 1,6 Tausend aus den Gefängnissen, und bei etwa 4 Tausend Verurteilten wird die Strafe um ein Jahr reduziert.

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