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06 März 2025, 19:03

Lukaschenko unterzeichnet Dekrete zu Wohnungsbau und Wohnbaufinanzierung

MINSK, 6. März (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat Dekrete unterzeichnet, mit denen der Bau und die Finanzierung von Wohnungen verbessert werden soll. Das teilte der Pressedienst des belarussischen Staatschefs mit.
 
Das Dekret №95 „Über die staatliche Unterstützung des Wohnungsbaus“ wurde verabschiedet, um ein einheitliches Regelwerk zu schaffen, das den Bürgern staatliche Unterstützung bei der Verbesserung der Wohnverhältnisse bietet. Sie fasst alle im Lande bestehenden Formen dieser Unterstützung zusammen.
 
Die Höhe der staatlichen Unterstützung ist auf das derzeitige Niveau festgelegt. Der Kreis der Anspruchsberechtigten (alle Zivilisten und Militärangehörigen) sowie das Verfahren und die Bedingungen für die Gewährung der Unterstützung bleiben erhalten.
 
Das Dekret sieht drei Formen der staatlichen Unterstützung für den Bau oder den Erwerb von Wohnraum vor:

Vorzugsdarlehen für den Bau von Einfamilienhäusern, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie für den Kauf von Einfamilienhäusern, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern oder Wohnhäusern, die im staatlichen Auftrag gebaut wurden (21 Kategorien von Bürgern);

Einmalige Subventionen für den Bau oder Kauf von Wohnungen (17 Kategorien von Bürgern);

Finanzielle Unterstützung des Staates für die Rückzahlung von Rückständen bei günstigen Darlehen (für kinderreiche und junge Familien und bei der Geburt von Kindern).
 
Bestimmte Kategorien von Bürgern können Anspruch auf alle Formen der staatlichen Unterstützung haben.
 
Zu den wichtigsten Neuerungen des Dekrets gehören der Ausschluss der Bürger von der Beteiligung am gemeinsamen Bau und die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen nur für den Erwerb von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die im staatlichen Auftrag gebaut werden (während Bau- und Kaufdarlehen für individuelle Wohngebäude beibehalten werden). Darüber hinaus werden Zuschüsse für die Rückzahlung von Schulden und Zinsen auf kommerzielle Darlehen für den Wohnungsbau durch zinsgünstige Darlehen ersetzt.
 
In Siedlungen mit bis zu 20.000 Einwohnern werden zinsgünstige Darlehen für den Erwerb von Wohnraum sowohl auf dem Primärmarkt (im staatlichen Auftrag gebaut) als auch auf dem Sekundärmarkt gewährt.
 
Das Dekret Nr. 94 stellt eine Neufassung des Dekrets Nr. 215 vom 8. Mai 2013 dar, mit dem der Mechanismus der staatlichen Anordnung für den Wohnungsbau eingeführt wurde.
 
Der Sinn des Staatsauftrags besteht darin, dass der Bau von Wohngebäuden von staatlichen Auftragnehmern durchgeführt wird, ohne die Bürger in die Bauphase einzubeziehen. Dem Auftraggeber wird ein zinsgünstiges Darlehen für den Bau eines Wohngebäudes gewährt. Nach der Inbetriebnahme des Gebäudes und dem Abschluss von Kaufverträgen mit den Bürgern werden die Schulden für die Vorzugsdarlehen an die Bürger zurückbezahlt.
 
Das Dekret sieht die Möglichkeit vor, einen Teil der Wohnungen in einem Wohnblock im staatlichen Auftrag zu errichten und einen Teil der Wohnungen auf Kosten des Haushalts den Bürgern als Miet- und Sozialwohnungen zur Verfügung zu stellen.
 
Zu den Neuerungen gehört auch der Verkauf von Wohnungen, die im Rahmen einer staatlichen Verordnung gebaut werden, an alle Bürger, die als bedürftig registriert sind (derzeit nur an diejenigen, die Anspruch auf staatliche Unterstützung haben).
 
Alle Änderungen werden am 1. Juni 2025 in Kraft treten. Die staatliche Unterstützung für Wohngebäude, mit deren Errichtung vor diesem Datum begonnen wurde, wird zu den gleichen Bedingungen gewährt.
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