MINSK, 3. März (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat am 3. März den Erlass Nr. 78 „Über Gründung und Tätigkeit einer Holzverarbeitungsholding“ unterzeichnet. Das gab der Pressedienst des Staatschefs bekannt.
Gemäß Dokument werden die Aktionen der Holzverarbeitungsorganisationen, die der Verwaltung der belarussischen Entwicklungsbank angehören, in den nicht monetären Beitrag des Satzungsfonds des Holzbetriebes „Iwazewitschdrew“ aufgenommen. Dieser Betrieb wird zur Verwaltungsgesellschaft der Holzverarbeitungsholding.
Die Entwicklungsbank wird nicht mehr die Holzverarbeitungsbetriebe verwalten.
Der Staatschef gab der Regierung und Gebietsexekutivkomitees in Auftrag, eine effiziente Entwicklungsstrategie der Holzverarbeitungsholding zur Verfügung zu stellen.