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05 Oktober 2022, 14:04

Lukaschenko unterzeichnet Erlass über Entwicklung des Öko- und Agrotourismus

MINSK, 5. Oktober (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat den Erlass Nr. 351 „Über die Entwicklung des Öko- und Agrotourismus“ unterzeichnet. Das Dokument soll Verbesserungen in der Öko- und Agro-Tourismus-Industrie herbeiführen und die Qualität der Dienstleistungen erhöhen. Außerdem soll verhindert werden, dass Hotels und Restaurants ihre Dienstleitungen unter dem Deckmantel der Bauernhöfe anbieten. Nicht weniger wichtig ist der Schutz der Bürgerrechte, die in direkter Nachbarschaft zu Bauernhöfen leben. Das teilte der Pressedienst des Staatschefs mit.

Im Erlass werden Anforderungen an die Einrichtungen des Öko- und Agrartourismus festgelegt. In solchen Einrichtungen darf es nicht mehr als 10 Wohnzimmern für Touristen geben. Auch die Verwaltung der privaten landwirtschaftlichen Betriebe wird strenger geregelt. Die Zahl der angebotenen Dienstleistungen soll über 2 liegen.

Ergänzt wird das Angebot durch Workshops, die den Besuchern das Kunsthandwerk und die nationalen Traditionen der Region näher bringen sollen.

Die Haftung der Eigentümer der Bauernhöfe bei Verstößen (auch durch Besucher) gegen die öffentliche Ordnung oder den öffentlichen Frieden sowie bei Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich des sanitären und epidemiologischen Wohlergehens der Bevölkerung sowie der Umwelt- und Brandschutzvorschriften wird eingeführt.

Für Präsentationen, Jubiläen, Bankette und andere Veranstaltungen in unmittelbarer Nähe zu benachbarten Wohngebäuden werden Beschränkungen verhängt.

Für den Betrieb eines Bauernhofes ist eine Genehmigung erforderlich, die von den Kreisexekutivkomitees ausgestellt wird. Bis zum 1. Juli 2023 sollen alle Bauernhöfe in Belarus solche Genehmigungen erhalten.

Die Ergebnisse des Treffens des Präsidenten mit der Verwaltung des Ministerrats vom 9. September 2022 ermächtigten die regionalen Exekutivausschüsse, die Liste der besiedelten Orte festzulegen, in denen sich keine landwirtschaftlichen Ökobetriebe befinden dürfen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die Arbeit bestehender Branchenbetriebe in solchen Gebieten fortzusetzen, wenn andere Anforderungen erfüllt sind.

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