MINSK, 19. Mai (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat den Erlass Nr. 172 „Über Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Dokumenten“ unterzeichnet. Das gab der Pressedienst des Staatschefs bekannt.
Die den natürlichen und juristischen Personen (unter anderem Unternehmern) ausgestellten Bescheinigungen und Dokumente, deren Gültigkeit im Zeitraum vom 30. April bis zum 31. Juli 2020 abläuft, sind noch innerhalb von drei Monaten gültig. Wenn die Gültigkeit einer Genehmigung am 15. Mai 2020 zum Beispiel abläuft, so wird sie automatisch bis zum 15. August 2020 verlängert.
Der Beschluss des Ministerrates legt ein erschöpfendes Verzeichnis von Dokumenten fest, deren Gültigkeit verlängert wird. Es werden auch Verwaltungsverfahren bestimmt, bei denen solche Dokumente ausgestellt werden.
Angesichts der schwierigen epidemiologischen Lage lassen die vorgeschlagenen Maßnahmen die Anzahl der Besuche bei Staatsbehörden (Organisationen) für die Ausfertigung notwendiger Urkunden reduzieren, die Verwaltungsbelastung der Bürger und Wirtschaftssubjekte senken.
Nach Angaben der Belarussischen Telegraphenagentur werden der Beschluss des Ministerrates und das Verzeichnis von Dokumenten und Verfahren in nächster Zeit angenommen und veröffentlicht. Dazu gehört die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses, Passes des belarussischen Bürgers nach Vollendung des 14. Lebensjahres, des Führerscheins. Für die Verlängerung können auch Zertifikate für Erzeugnisse (Arbeiten, Dienstleistungen) eigener Produktion vorgeschlagen werden, unter anderem für Dienstleistungen der Banken, Nichtbankenkredit-, Finanz- und Versicherungsorganisationen, Mikrofinanzorganisationen und Leasinggeber.