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22 August 2024, 09:02

Lukaschenko unterzeichnet Erlass zu handwerklichen Tätigkeiten

MINSK, 22. August (BelTA) - Der Präsident von Belarus Alexander Lukaschenko unterzeichnete am 21. August den Erlass "Über die Ausübung handwerklicher Tätigkeiten durch natürliche Personen" unterzeichnet. Darüber informierte der Pressedienst des Staatsoberhauptes.
 
Mit dem Dokument wird die Verordnung über die Ausübung handwerklicher Tätigkeiten durch natürliche Personen bestätigt. Der Ministerrat wird beauftragt, bis zum 1. September die Liste der handwerklichen Tätigkeiten festzulegen. Ab dem 1. Oktober wird die Eintragung von Einzelpersonen als Handwerker gemäß dieser Liste erfolgen.
 
Wer kann Handwerker werden?
 
Die Liste umfasst insbesondere das Schmiedehandwerk, die künstlerische Bearbeitung und Bemalung von Holz, Stein und Keramik, die Garnherstellung sowie einige traditionelle nationale Handwerke.

Gleichzeitig haben die lokalen Behörden das Recht, weitere Arten von Handwerksberufen in ihrem Gebiet zu bestimmen, um einzigartige Handwerksberufe wiederzubeleben.
 
Wie werden Handwerker besteuert?
 
Je nach Steuersystem kann die Ausübung einer handwerklichen Tätigkeit mit der Zahlung einer Steuer auf das Erwerbseinkommen oder einer Handwerkssteuer verbunden sein.
 
Die Verordnung legt die Gründe fest, aus denen die lokalen Behörden beschließen können, dass eine natürliche Person die Gewerbesteuer zu entrichten hat: Status eines Volkshandwerksmeisters, Mitgliedschaft in der Belarussischen Vereinigung der Volkshandwerksmeister, Arbeit als Volkshandwerksmeister (Kunsthandwerker), Bezug einer Alters- oder Dienstaltersrente, Behinderung der Gruppe I oder II, Wohnsitz in einem dünn besiedelten Gebiet (bis zu 50 Personen).

Der Erlass legt auch das Verfahren für die Aufnahme einer handwerklichen Tätigkeit fest. Dazu ist eine Meldung über die mobile Anwendung "Erwerbseinkommen" erforderlich, wenn eine solche Steuer gezahlt werden soll, oder eine Verwaltungsentscheidung der lokalen Behörden, wenn eine Handwerksabgabe gezahlt werden soll.
 
Wo dürfen Handwerker ihre Produkte verkaufen?
 
Der Gesetzesentwurf verbietet die Verwendung von industriellen Maschinen und Geräten für handwerkliche Tätigkeiten. Gleichzeitig wird den Handwerkern die Möglichkeit eingeräumt, ihre Produkte auf gemieteten Flächen in Einzelhandelsgeschäften und anderen Einrichtungen, in Einkaufszentren, im Internet sowie durch juristische Personen und Einzelunternehmer im Rahmen zivilrechtlicher Verträge zu verkaufen.
 
Die Neuerungen des Erlasses zielen auf eine umfassende Regelung der Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Ausübung handwerklicher Tätigkeiten ab und werden zur Entwicklung des auf nationalen Traditionen beruhenden Handwerks und zur Weitergabe des belarussischen Kulturerbes an die nachfolgenden Generationen beitragen.

Wie berichtet, wurde der Erlassentwurf bei einem kürzlichen Treffen des Staatsoberhauptes mit der Führung des Ministerrates besprochen. Der Präsident forderte, dass die Liste der Tätigkeiten für Handwerker klar, transparent und unbürokratisch sein sollte.
 
"Wir sollten darauf achten, dass die vorgeschlagenen Reformen nicht die Voraussetzungen dafür schaffen, dass einige Handwerker, deren Tätigkeiten nicht auf der Liste stehen, in den Schattensektor abwandern", sagte Alexander Lukaschenko.
 
Die Bewahrung des belarussischen Kulturerbes und die Forderung, dass seltene Handwerke im Zuge der Reformen nicht verloren gehen dürfen, gehörten zu den Themen, die der Präsident ansprach.
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