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15 Mai 2021, 09:42

Lukaschenko unterzeichnet Gesetze gegen Rehabilitation des Nazismus und gegen Extremismus

MINSK, 15. Mai (BelTA) – Der belarussische Präsident hat zwei Gesetze unterzeichnet: das Gesetz gegen die Rehabilitation des Nazismus und das Gesetz gegen Extremismus. Die beiden Dokumente, die zuvor vom Parlament verabschiedet und vom Rat der Republik genehmigt wurden, sind im Nationalen Register der Rechtsakte der Republik Belarus eingetragen.

Das Verbot von Rehabilitation des Nazismus war schon immer im Fokus der Aufmerksamkeit der belarussischen Staatsführung. Entsprechende Gesetze sehen harte Strafen für die Verbreitung des NS-Gedankengutes und für die Aktionen oder Veranstaltungen mit NS-Hintergrund vor. Am 1. Februar 2020 wurden die letzten Änderungen und Ergänzungen zum Gesetz angenommen.

Für Belarus stellt das Thema Rehabilitation des Nazismus ein sehr besonderes Anliegen dar. Im Zweiten Weltkrieg hat das Nazi-Deutschland und seine Helfershelfer der Republik Belarus einen enormen Schaden zugefügt. Wer sich an die NS-Ideologie festhielt, bekannte sich zu den menschenverachtenden Ideen von Rassismus, Völkerhass, religiöser und nationaler Intoleranz.

Heute gewinnt rechtsextremes Gedankengut in Belarus an Boden, die Vergangenheit wird immer öfter verzerrt dargestellt, im Internet kursieren pseudohistorische Beiträge, in denen Naziverbrecher und ihre Komplizen rechtfertigt werden. Das stellt eine potenzielle Bedrohung für die nationale Sicherheit von Belarus dar.

Das Gesetz „Über das Verbot der Rehabilitation des Nazismus“ soll ein Regelwerk für die Bekämpfung der oben genannten Erscheinungsformen des Nazismus anbieten. Es konsolidiert und erweitert die zuvor im Gesetz zur Bekämpfung des Extremismus enthaltenen Regelungen.

Die Gesetzgeber haben im Zusammenhang mit den beiden neuen Gesetzen Änderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches initiiert.

Damit wurde eine Sonderregelung eingeführt: Wer die Rehabilitation des Nazismus betreibt, macht sich schnell strafbar. Kriminalisiert werden jede Propaganda und öffentliches Zeigen von Symbolen, Herstellung und Verbreitung des NS-Gedankenguts. Personen, die solche Handlungen wiederholt begangen haben, würden sich strafbar machen.

Die strafrechtliche Verantwortung gilt im Falle, wenn sich die Person an der Bildung einer extremistischen Formation beteiligt.

Für den Aufruf zu Handlungen, die der nationalen Sicherheit von Belarus schaden, oder für die Finanzierung von extremistischen Aktivitäten wurde im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen und Bedrohungen die strafrechtliche Verantwortung eingeführt.

Das Strafgesetzbuch wurde um neue Artikel ergänzt, die eine Haftung für die Unterstützung extremistischer Aktivitäten vorsehen.

So hat Belarus mit der Verabschiedung des Gesetzes gegen die Rehabilitation des Nazismus und mit den Änderungen mehrerer verwandter Gesetze eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um jedem Versuch der Rehabilitation des NS-Gedankenguts entgegenzuwirken.

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