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Präsident
03 Januar 2024, 19:06

 Lukaschenko unterzeichnet umfassende Änderungen des Gesetzes "Über den Präsidenten der Republik Belarus".

MINSK, 3. Januar (BelTA) - Der Staatschef Alexander Lukaschenko hat ein Gesetz unterzeichnet, das umfassende Änderungen des Gesetzes "Über den Präsidenten der Republik Belarus" vorsieht und dabei die aktualisierte Verfassung des Landes und die rechtsanwendende Praxis berücksichtigt (die letzten Änderungen wurden 2006 vorgenommen). Dies wurde vom Pressedienst des belarussischen Staatsoberhaupts mitgeteilt.

Nach den angenommenen Änderungen werden die Anforderungen an den Präsidentschaftskandidaten präzisiert. Demnach kann ein Staatsbürger der Republik Belarus gewählt werden, der von Geburt an, nicht jünger als 40 Jahre alt ist, das Wahlrecht besitzt, seit mindestens 20 Jahren vor der Wahl seinen ständigen Wohnsitz in Belarus hat und nicht die Staatsangehörigkeit eines ausländischen Staates, eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein anderes Dokument eines ausländischen Staates besitzt (besessen hat), das ihn zu Vergünstigungen und anderen Vorteilen berechtigt.

Es ist festgelegt, dass der Präsident der Republik Belarus an der Spitze des Systems des Staatsdienstes steht und ein Delegierter der Gesamtbelarussischen Volksversammlung ist.

Die Befugnisse des Staatsoberhauptes werden präzisiert. Insbesondere wird die Befugnis des Präsidenten verankert, der Gesamtbelarussischen Volksversammlung Vorschläge für die Wahl der Vorsitzenden, ihrer Stellvertreter und der Richter des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts, der Vorsitzenden und der Mitglieder der Zentralen Wahlkommission sowie Vorschläge zur Möglichkeit der Entsendung von Militärangehörigen außerhalb von Belarus zur Teilnahme an der Gewährleistung der kollektiven Sicherheit und an Maßnahmen zur Wahrung des internationalen Friedens und der Sicherheit zu unterbreiten.

Darüber hinaus wird der Status des Präsidenten von Belarus, der seine Befugnisse nicht mehr ausübt, festgelegt. 
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