Projekte
Staatsorgane
flag Donnerstag, 28 März 2024
Alle Nachrichten
Alle Nachrichten
Präsident
18 Januar 2022, 18:45

Nach Besprechung bei Lukaschenko: Verfassungsentwurf enthält keine Verwerfungen

MINSK, 18. Januar (BelTA) – Im Mittelpunkt der heutigen Besprechung des belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko mit den Experten des Verfassungsausschusses, des Verfassungsgerichtes und der Ad-hoc-Arbeitsgruppe für Verfassungsnovellen stand die Frage, ob die erneuerte Verfassung irgendwelche besorgniserregende Verwerfungen enthält.

Der Staatschef stellte an die Besprechungsteilnehmer eine Frage: „Wissen Sie noch, wie wir beim Thema „Verfassungsgremium Allbelarussische Volksversammlung“ vor der Gefahr der Doppelherrschaft gewarnt haben? In einer Präsidialrepublik ist Präsident der Oberbefehlshaber der Armee, alle Sicherheitsorgane sind nur dem Präsidenten untergestellt. Gibt es in dieser Frage keine Verwerfungen?“

Richterin des Verfassungsgerichts Olga Sergejewa versicherte den Staatschef, dass es im Hinblick auf diese Problematik keine Verwerfungen gebe. Die aktualisierte Verfassung definiere die Rolle des Präsidenten als Staatschef, der die wichtigsten Verfassungsfunktionen wahrnehme. Darüber hinaus sei Präsident auch ein Delegierter und aktives Mitglied der Allbelarussischen Volksversammlung.

Alexander Lukaschenko wollte auch wissen, ob die Verfassungsnormen in der Lage seien als Gegengewicht zu funktionieren? Werde mit der neuen Verfassung der Staat vor Zerstörung oder Zerbröckelung gesichert?

„Es genügt nicht zu sagen, dass die Allbelarussische Volksversammlung ausreichend Befugnisse hat, um die Stabilität und gesellschaftlichen Frieden aufrechtzuerhalten. Denn die AVV hat wesentliche Befugnisse: sie stellt strategische Weichen für die weitere Entwicklung des Landes, erarbeitet die Sicherheitsdoktrin und ernennt Richter des Obersten Gerichts und des Verfassungsgerichts“, so Sergejewa.

Ein weiteres Recht soll der Allbelarussischen Volksversammlung zukommen, und zwar das Recht darauf, jede amtlich bzw. behördlich getroffene Entscheidung oder einen Gesetzesakt aufzuheben. „Die Allbelarussische Volksversammlung ist das höchste Vertretungsorgan der Volksmacht. Deshalb haben wir ihm diese Norm belassen. Aber wir wollen keinen Chaos säen, deshalb bleiben alle Gerichtsurteile die Domäne der Justiz, hier hat die Allbelarussische Volksversammlung ihre Grenzen“, präzisierte die Richterin.

Abonnieren Sie uns auf
Twitter
Letzte Nachrichten aus Belarus