MINSK, 11. Juni (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat die Vorsitzende des Rates der Republik Natalja Kotschanowa angewiesen, das endgültige Gutachten von Gesetzesvorlagen durch den Rat zu übernehmen, ehe sie dem Staatschef zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Das sagte er heute in der Besprechung mit Regierungsmitgliedern und Ressortministern zu den Fragen der rechtlichen Regulierung der wirtschaftlichen Tätigkeit.
„Der Rat der Republik wird damit betraut, die künftigen Gesetzesvorlagen auf ihre Stringenz und Stichhaltigkeit zu prüfen. Der Rat hat eine Ad-hoc-Gruppe einzurichten, die aus Rechtswissenschaftlern, Philosophen, Juristen und Spezialisten unterschiedlicher Berufe bestehen wird. Sie hat zu prüfen, welche Lücken und Mängel die Gesetzesentwürfe haben und ob sie „lebensfähig“ sind“, sagte der Staatschef.