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Präsident
12 März 2026, 15:05

Überarbeiteter Erlassentwurf über Ausschließung unlauterer Vermittlung soll im April dem Staatschef vorgelegt werden 

MINSK, 12. März (BelTA) - Der überarbeitete Erlassentwurf über öffentliche Beschaffungen und Ausschließung der unbegründeten und unlauteren Vermittlungstätigkeit soll Mitte April dem belarussischen Präsidenten zur Prüfung vorgelegt werden. Das sagte stellvertretender Vorsitzender der Allbelarussischen Volksversammlung Alexander Kossinez heute vor Journalisten. 

Alexander Kossinez hatte im Auftrag des Präsidenten an der Spitze einer Expertengruppe die entsprechenden Fragen durchgearbeitet. Das Ergebnis ist ein Erlassentwurf, der heute dem Staatschef vorgelegt wurde. Er enthält eine Reihe von Verbesserungen der bestehenden Gesetze.
„Die bestehende gesetzliche Grundlage, die von der Regierung ergriffenen Maßnahmen, Verordnungen, Pläne funktionieren in gewissem Maße. Aber gleichzeitig bringen sie nicht das gewünschte Ergebnis, weil unsere soziale und wirtschaftliche Entwicklung durch unlautere Vermittlungstätigkeit enorm beeinträchtigt wird“, sagte er. „Das Staatsoberhaupt hat die Aufgabe gestellt, bis zum 15. April einen umfassenden Erlass über dringende Maßnahmen zur Beseitigung unlauterer und unbegründeter Vermittlungstätigkeit vorzubereiten.“

Das Dokument wird eine Reihe von Bereichen umfassen. Zunächst müssen die gesetzgeberischen Aspekte angepasst werden. „Man muss das Gesetz über öffentliche Beschaffungen aus dem Jahr 2012 gründlich überarbeiten, es ergänzen und die organisatorischen Fragen überdenken“, erklärte Alexander Kossinez.

Er erläuterte, dass die Normen des geltenden Gesetzes nur staatliche Beschaffungen betreffen, nicht aber Beschaffungen aus eigenen Mitteln von Organisationen und Unternehmen. Dabei werden 90 % aller Bestechungen und Verstöße im Beschaffungswesen gerade bei der Bezahlung mit eigenen Mitteln aufgedeckt.“

"Wir werden alle Gesetzeslakunen sehr genau unter die Lupe nehmen“, sagte er. 

Ein weiterer Bereich sind organisatorische Maßnahmen, die vor allem die Aktualisierung und Führung eines Katalogs von Arbeiten und Dienstleistungen betreffen. Die derzeitige Fassung ist veraltet. Ein entsprechender Katalog ist nötig, um täglich sehen zu können, welche Möglichkeiten und Angebote es auf dem Markt gibt, um den unlauteren Vermittlern das Dreifache nicht zu zahlen.

Alexander Kossinez machte darauf aufmerksam, dass es Fälle gibt, wo Verbraucher selbst die Vermittlungstätigkeit betreiben, weil sie auf diese Weise mit dem Lieferanten „kollaborieren“.  „Wir werden dieser Frage große Aufmerksamkeit widmen. Ebenso dem Register unlauterer Vermittler, mit denen wir absolut keine Beziehungen haben dürfen und die wir nicht auf unseren Markt lassen dürfen“, erklärte er.
Im Erlassentwurf werden auch Maßnahmen im finanz- und wirtschaftspolitischen Bereich vorgesehen sein, die auf die Ausschließung unbegründeter Vermittlungstätigkeit abzielen. Ebenso wie eine Reihe anderer Maßnahmen, die Importfragen und die persönliche Verantwortung betreffen.

„Letztendlich wird es großen Nutzen bringen und eine spürbare Wirkung für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Landes haben. Denn der Anstieg der Produktionsselbstkosten (infolge unbegründeter Vermittlungstätigkeit – Anm. BELTA) lastet auf den Bürgern und verringert die Wettbewerbsfähigkeit der Waren. Bis zum 15. April wird das Dokument vorbereitet sein und dem Präsidenten vorgelegt werden“, fasste Alexander Kossinez zusammen.
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