MOSKAU, 20. November (BelTA) – Das Abkommen über den Austausch von Informationen über Waren und Fahrzeuge des internationalen Verkehrs, die über die Zollgrenzen der Eurasischen Wirtschaftsunion und Chinas befördert werden, tritt in Kraft ab 21. November. Das gab der Pressedienst der Eurasischen Wirtschaftskommission der Nachrichtenagentur BelTA bekannt.
„Die Teilnehmer des Informationsaustauschs werden die zentralen Zollbehörden der Mitgliedstaaten der EAWU und die Hauptzollverwaltung der Volksrepublik China sein. Das Abkommen bestimmt die grundlegenden Ansätze für den schrittweisen Informationsaustausch. Und die detaillierten Bedingungen werden in separaten Protokollen festgelegt, die zwischen den Austauschteilnehmern abgeschlossen werden“, erläuterte die EAWK.
Das Mitglied des Kollegiums (Minister) für Zollzusammenarbeit der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) Oleg Pankratow bemerkte: „Es ist sehr wichtig, dass wir in den Verhandlungen mit unseren chinesischen Kollegen zu einem gemeinsamen Verständnis gekommen sind, dass der Informationsaustausch zwischen unseren Zolldiensten sehr wichtig ist, um den Handel zu erleichtern und die Sicherheit im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu gewährleisten. Wir glauben, dass die Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen sowohl für die Zolldienste als auch für gutgläubige Teilnehmer der außenwirtschaftlichen Aktivität sehr nützlich sein wird“.
Um das Abkommen so bald wie möglich umzusetzen, hat die EAWK zusammen mit den EAWU-Mitgliedstaaten den Entwurf des Protokolls zwischen den zentralen Zollbehörden der Mitgliedstaaten der EAWU und der Hauptzollverwaltung der Volksrepublik China über die Durchführung des Informationsaustauschs ausgearbeitet. Im Dezember 2019 fand in Harbin die erste Verhandlungsrunde statt, bei der eine Reihe von Bestimmungen vereinbart wurde, die die Umsetzung des Informationsaustauschs in der Anfangsphase regeln. „Gegenwärtig werden die Bestimmungen des Protokolls im Schriftwechsel mit der chinesischen Seite fertiggestellt und vereinbart. Sobald sich die epidemiologische Situation in der Welt verbessert und die Grenzen geöffnet werden, sind die zweite Verhandlungsrunde und eine Reihe von Treffen technischer Experten geplant, um das Protokoll zur Unterzeichnung vorzubereiten“, fügte die EAWK hinzu.
Das Abkommen über den Austausch von Informationen über Waren und Fahrzeuge des internationalen Verkehrs, die über die Zollgrenzen der Eurasischen Wirtschaftsunion und Chinas befördert werden, ist am 6. Juni 2019 signiert worden.