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Wirtschaft
14 Juli 2021, 12:11

Änderungen im EAWU-Zollgesetzbuch betreffend Handel im Internet

MINSK, 14. Juli (BelTA) – Das Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission bewilligte und reichte an die Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion den Entwurf des Änderungsprotokolls zum Vertrag über das EAWU-Zollgesetzbuch betreffend Regelungen des E-Außenhandels zur Zustimmung ein, teilt man beim EAWK-Pressedienst mit.

„Der Entwurf legt fest die Ordnung und die Voraussetzungen der Einfuhr ins EAWU-Zollgebiet von Waren, die im Internet von natürlichen Personen erworben werden. Es werden auch die Zollabfertigungsregeln solcher Waren, die Abgabenzahlungsordnung, den Verladungsvorgang vom Zollspeicher sowie die Etablierung der E-Handel-Anbieter geregelt“, erläuterte man bei der EAWK.

„ Die Endergebnisse werden bei der EAWK in der zweiten Jahreshälfte 2021 besprochen“, hieß es beim Pressedienst.

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