MINSK, 14. Juli (BelTA) – Das Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission bewilligte und reichte an die Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion den Entwurf des Änderungsprotokolls zum Vertrag über das EAWU-Zollgesetzbuch betreffend Regelungen des E-Außenhandels zur Zustimmung ein, teilt man beim EAWK-Pressedienst mit.
„Der Entwurf legt fest die Ordnung und die Voraussetzungen der Einfuhr ins EAWU-Zollgebiet von Waren, die im Internet von natürlichen Personen erworben werden. Es werden auch die Zollabfertigungsregeln solcher Waren, die Abgabenzahlungsordnung, den Verladungsvorgang vom Zollspeicher sowie die Etablierung der E-Handel-Anbieter geregelt“, erläuterte man bei der EAWK.
„ Die Endergebnisse werden bei der EAWK in der zweiten Jahreshälfte 2021 besprochen“, hieß es beim Pressedienst.