MOSKAU, 6. September (BelTA) - Ein befristetes Handelsabkommen zwischen der EAWU und der Mongolei könnte bis Ende 2024 unterzeichnet werden, teilte der Pressedienst der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) mit.
Am 5. und 6. September führte die EAWK Konsultationen mit der mongolischen Seite zur Vorbereitung der Unterzeichnung eines Entwurfs für ein befristetes Handelsabkommen zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und ihren Mitgliedsstaaten und der Mongolei durch.
"Auf der Grundlage der Ergebnisse der Konsultationen haben wir uns mit unseren Kollegen darauf geeinigt, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um die Möglichkeit der Unterzeichnung des Abkommens bis zum Ende dieses Jahres zu gewährleisten", sagte Michail Tscherekajew, stellvertretender Direktor der Abteilung für Handelspolitik der EAWK.
Der Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Mongolei über ein befristetes Handelsabkommen wurde vom Obersten Eurasischen Wirtschaftsrat am 8. Mai 2024 gefasst.
Am 5. und 6. September führte die EAWK Konsultationen mit der mongolischen Seite zur Vorbereitung der Unterzeichnung eines Entwurfs für ein befristetes Handelsabkommen zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und ihren Mitgliedsstaaten und der Mongolei durch.
"Auf der Grundlage der Ergebnisse der Konsultationen haben wir uns mit unseren Kollegen darauf geeinigt, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um die Möglichkeit der Unterzeichnung des Abkommens bis zum Ende dieses Jahres zu gewährleisten", sagte Michail Tscherekajew, stellvertretender Direktor der Abteilung für Handelspolitik der EAWK.
Der Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Mongolei über ein befristetes Handelsabkommen wurde vom Obersten Eurasischen Wirtschaftsrat am 8. Mai 2024 gefasst.