
MOSKAU, 28. August (BelTA) – Der Ständige Ausschuss des Unionstaates hat Einzelheiten zu den Aufgaben und Fristen für die Gründung der Kreditratingagentur des Unionstaates bekannt gegeben.
So wurde als Zielmarkt für die Tätigkeit der Kreditratingagentur des Unionstaates die Erbringung von Ratingdienstleistungen für Residenten des Unionstaates und der Mitgliedstaaten der EAWU, der BRICS und der SOZ festgelegt, auch in Fällen, in denen ihnen die Dienstleistungen nationaler oder internationaler Ratingagenturen nicht zur Verfügung stehen. Es wird davon ausgegangen, dass seine Hauptfunktion die Ratingtätigkeit sein wird: Erstellung, Vergabe, Bestätigung, Überprüfung und Rücknahme von Kreditratings und Prognosen zu Kreditratings.
Als Ziele und Aufgaben der künftigen Agentur werden die Erstellung objektiver, zugänglicher und qualitativ hochwertiger Kreditratings nach internationaler Skala zur Ausweitung des gegenseitigen Handels, zur Steigerung des Investitionsvolumens, zur Förderung der wirtschaftlichen Integration und zur Regulierung der Finanzmärkte der GUS, der EAWU, der BRICS und der SOZ, die Beschaffung von Fremdkapital bei Kredit- und Nichtkreditinstituten befreundeter Staaten sowie die Erstellung und Bewertung von Investitionsprojekten.
Besonderes Augenmerk wird die Agentur auf souveräne (Länder-)Ratings legen. Der Ständige Ausschuss wies darauf hin, dass die Erstellung solcher Ratings derzeit nicht nur ein analytischer, sondern auch ein manipulierender Prozess ist. Es ist geplant, dass die Ratingagentur der Union auch konkrete Faktoren identifiziert, die zur Diskriminierung von Kreditnehmern in den weltweit angewandten Ratings beitragen.
Der Fahrplan für die Gründung der Kreditratingagentur des Unionstaates soll bis zum 25. September 2025 fertiggestellt sein.
Wie BelTA bereits berichtete, wurde am 26. August auf der Sitzung des Ständigen Ausschusses des Unionstaates der Vorschlag des Wissenschaftlichen Expertenrats beim Ständigen Ausschuss zur Gründung einer Kreditratingagentur des Unionstaates unterstützt.