MOSKAU, 8. Dezember (BelTA) – Das Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission hat heute beschlossen, das Verfahren für die Einfuhr von kontrollierten Gütern auf das Territorium von Belarus zu vereinfachen, indem die Liste der Veterinärmaßnahmen für bestimmte Arten solcher Güter reduziert wird. Diese Änderungen wurden vom EAWK-Kollegium in einheitliche veterinäre (veterinärhygienische) Anforderungen für Produkte eingeführt, die der tierärztlichen Kontrolle (Überwachung) unterliegen. Das gab der Pressedienst der Kommission der Nachrichtenagentur BelTA bekannt.
„Das Einfuhrverfahren wird für 17 Warengruppen vereinfacht, darunter Honig, Propolis, tierische und pflanzliche Fette, Öle und deren Fraktionen, Futtermittelzusätze, verarbeitete Produkte mit tierischen Bestandteilen, Tierfutter, veterinärpharmazeutische Produkte, Düngemittel tierischen Ursprungs“, erzählte der Pressedienst.
„Diese Änderungen werden die Handelsverfahren für den Handel mit kontrollierten Gütern mit Drittländern vereinfachen, die Anwendung von Veterinärmaßnahmen durch die autorisierten Stellen der EAWU-Staaten vereinheitlichen und die gemeinsamen Veterinäranforderungen aktualisieren“, fügte die EAWK hinzu.