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Wirtschaft
05 August 2022, 19:55

EAWU-Länder harmonisieren Ansätze zur Bildung eins gemeinsamen Gasmarktes

MOSKAU, 5. August (BelTA) – Die Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) harmonisieren ihre Ansätze in Bezug auf die Schaffung eines gemeinsamen Gasmarktes. Das teilte der Pressedienst der Eurasischen Wirtschaftskommission im Anschluss an die heutige Diskussion über den internationalen Vertrag zur Schaffung eines gemeinsamen Gasmarktes der Eurasischen Wirtschaftsunion mit. An dieser Diskussion nahmen Leiter der zuständigen Stellen der fünf Länder und Minister für Energie und Infrastruktur der EAWK Arsybek Koshoschew teil.

„Eine weitere Verhandlungsrunde diente der Klärung strittiger Fragen. Sie diente der Vorbereitung des Eurasischen Regierungsrates am 25. und 26. August, bei dem die Aussichten für die Schaffung eines gemeinsamen Gasmarktes erörtert werden sollen. Arsybek Koshoschew betonte die Notwendigkeit, gegenseitig annehmbare Lösungen für die sensiblen Fragen zur Bildung eines gemeinsamen Gasmarktes zu entwickeln und die Bereitschaft zu deren konstruktiver Erörterung“, so der Pressedienst.

Es fand ein Meinungsaustausch über die bestehenden Meinungsverschiedenheiten zum Gasvertrag statt. „Den Leitern der zuständigen Stellen ist es gelungen, in einer Reihe von Punkten einen Konsens zu erzielen“, so die EAWK. „Die Parteien haben die Vertragsbestimmungen über den Gegenstand der Regulierung, die Bedingungen für die Bezahlung von Dienstleistungen auf dem gemeinsamen Gasmarkt nach dem Ein-Schalter-Prinzip und die Kontrolle über die Verwendung von Gas geregelt und sich auf den Gasmarktpreis geeinigt.“

„Die Leiter der bevollmächtigten Gremien sind übereingekommen, einzelne Bestimmungen des internationalen Gasvertrags auf bilateraler Basis weiter nachzuarbeiten und die Diskussionen über diese Fragen am 12. August fortzusetzen, um das Dokument fertig zu stellen und es den Gremien der Union zur Prüfung vorzulegen“, so der Pressedienst weiter.

Der internationale Vertrag über die Bildung eines gemeinsamen EAWU-Gasmarktes wird die grundlegenden Bedingungen für dessen Funktionieren festlegen. Die Schaffung des gemeinsamen Marktes erfolgt in drei Stufen. Die dritte und letzte Stufe sieht bis zum 1. Januar 2025 das Inkrafttreten des internationalen Vertrages über die Bildung eines gemeinsamen EAWU-Gasmarktes vor. Die Arbeiten zur Schaffung des gemeinsamen Marktes und zur Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen werden auf der Grundlage der im EAWU-Vertrag, im Konzept und dem Programm zur Schaffung eines gemeinsamen Gasmarktes der Union festgelegten Grundprinzipien durchgeführt.

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