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Wirtschaft
18 Januar 2025, 15:22

EAWU-Länder schlossen die für das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit dem Iran erforderlichen Verfahren ab

MOSKAU, 18. Januar (BelTA) – Die Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion haben die für das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit dem Iran erforderlichen Verfahren abgeschlossen. Das teilte der Handelsblock der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) unter Berufung auf Andrej Slepnjow, Mitglied des EAWK-Kollegiums (Minister) für Handel, mit.

„Derzeit sind die Verfahren, die für das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und der Islamischen Republik Iran erforderlich sind, in der EAWU abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass sie in naher Zukunft auch im Iran abgeschlossen sein werden“, sagte Andrej Slepnjow während eines Konsultationstreffens des iranischen Präsidenten Massud Peseschkian mit Vertretern der Wirtschaft.

Andrej Slepnjow betonte, dass es zur vollen Ausschöpfung des Wachstumspotenzials von Handel und wirtschaftlicher Zusammenarbeit notwendig ist, die Zusammenarbeit in Fragen von gegenseitigem Interesse auf zwischenstaatlicher Ebene zu entwickeln sowie die Stärkung der Kontakte zwischen den Geschäftskreisen der Partnerländer zu unterstützen.

Er rief die Wirtschaft dazu auf, sich aktiv an der Umsetzung des Abkommens zu beteiligen und im Rahmen der entstehenden Interaktionsmechanismen unter Berücksichtigung des Beobachterstatus des Irans in der EAWU voll mitzuarbeiten. Auf diese Weise werde es möglich sein, eine vollständige Offenlegung der bestehenden Abkommen zu erreichen, resümierte der EAWK-Minister. 

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