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04 November 2025, 18:14

Einnahmen des Haushalts 2026 auf 54,4 Milliarden Rubel geschätzt

MINSK, 4. November (BelTA) - Die Regierung hat der Repräsentantenkammer einen Gesetzentwurf zum „Nationalen Haushalt 2026“ vorgelegt. Gemäß diesem Entwurf werden die Einnahmen des Haushalts voraussichtlich bei 54,4 Milliarden Rubel liegen, was einem Anstieg von 12,4 % im Vergleich zur Einnahmenschätzung für 2025 entspricht.

Von den gesamten Haushaltseinnahmen des nationalen Haushalts werden voraussichtlich 38,3 Milliarden Rubel aus Steuern stammen, 6,6 Milliarden Rubel aus sonstigen Einnahmen und 9,5 Milliarden Rubel aus Spenden. Die Ausgaben sind auf 58,7 Milliarden Rubel festgelegt, was 110,4 % des für 2025 erwarteten Haushalts entspricht.

Die Haushaltsstruktur der Republik behält ihren sozialen Schwerpunkt bei: 10,5 Milliarden sind für die Finanzierung des Sozialsektors vorgesehen (eine Steigerung um 14,3 %), während 23,6 Milliarden (114,3 %) für Gehälter von Beschäftigten im öffentlichen Dienst eingeplant sind.

2 Milliarden (106 %) sind für Überweisungen an die Sozialversicherung vorgesehen, und 12 Milliarden Rubel sind für Subventionen und Zuschüsse an die Kommunen eingeplant.

Die Kosten für den Schuldendienst der öffentlichen Hand werden sich auf 6 Milliarden  belaufen (eine Steigerung um 1,5 Milliarden gegenüber dem laufenden Jahr).

Der Staatshaushalt wird voraussichtlich ein Defizit von 4,3 Milliarden Rubel aufweisen.

Darüber hinaus hat die Regierung der Repräsentantenkammer einen Gesetzentwurf „Über Gesetzesänderungen“ (betreffend Steuerfragen) vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Indexierung der in belarussischen Rubeln festgelegten Steuersätze an die prognostizierte Inflationsrate vor, eine Erhöhung der Verbrauchsteuersätze (auf Zigaretten und Alkohol um durchschnittlich 7 % und auf Kraftstoffe um 3 %), eine Erweiterung der Liste der verbrauchsteuerpflichtigen Waren um elektronische Rauchsysteme und Tabakkonsumsysteme, die Einführung einheitlicher Transportsteuersätze für Einzelunternehmer und Organisationen sowie eine Erhöhung der Vermögenssteuern für Schuldner um 15 % (Grundsteuer, Bodensteuer und Transportsteuer).

Der Ständige Haushalts- und Finanzausschuss der Repräsentantenkammer wurde mit der Federführung für den Gesetzentwurf beauftragt.
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