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31 März 2021, 17:25

Energieministerium kommentiert Befreiung des BelAKW von Steuern

MINSK, 31. März (BelTA) – Der Erlass Nr. 124 vom 30. März „Über die Änderung des Erlasses des Präsidenten des Republik Belarus“ wurde zwecks Effizienzerhöhung der Tätigkeit des Belarussischen Atomkraftwerkes während der Erfüllung der Kreditverpflichtungen entwickelt. Das gab der Pressedienst des Energieministeriums der Nachrichtenagentur BelTA bekannt.

Das Dokument sieht die Verlängerung des Zeitraums der Befreiung des Belarussisches Kernkraftwerks von der Immobilien- und Grundsteuer bis zum 31. Dezember 2041 sowie die Befreiung von der Einkommenssteuer bis zum 31. Dezember 2041 vor.

Das Energieministerium erinnerte daran, dass das Belarussische Atomkraftwerk gemäß dem Erlass Nr. 583 vom 30. Dezember 2013 bis zur Inbetriebnahme der Anlage von der Immobilien- und Grundsteuer befreit wurde.

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