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Wirtschaft
28 Juni 2025, 13:57

Handelsabkommen zwischen der EAWU und der Mongolei umfasst 367 Warenpositionen 

MINSK, 28. Juni (BelTA) - Das befristete Handelsabkommen zwischen der EAWU und der Mongolei, das gestern im Rahmen des Obersten Eurasischen Wirtschaftsrats in Minsk unterzeichnet wurde, markiert eine neue Etappe in der Entwicklung der Beziehungen zwischen den Ländern, wie die Eurasische Wirtschaftskommission (EAWK) mitteilte.

Das Abkommen umfasst 367 Warenpositionen für beide Vertragsparteien, für die die Zölle ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens aufgehoben oder reduziert werden. Das Abkommen hat eine Laufzeit von drei Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere drei Jahre.

„Statistiken zufolge werden die Zollpräferenzen 2 Milliarden US-Dollar der EAWU-Exporte in die Mongolei abdecken, also mehr als 90 %. Die vereinbarten Präferenzen ermöglichen EAWU-Unternehmen jährliche Einsparungen von bis zu 100 Millionen US-Dollar“, sagte Andrej Slepnjow, Mitglied des Vorstands (Minister) für Handel der Eurasischen Wirtschaftskommission.

Ihm zufolge erhalten Landwirte aus den EAWU-Ländern gemäß dem unterzeichneten Handelsabkommen bevorzugte Bedingungen für die Lieferung lebenswichtiger Güter wie Weizen, Mais, Milchprodukte, Pflanzenöle, Fleisch- und Geflügelprodukte, Zucker, Süßwaren, Käse, Mineralwasser und alkoholische Getränke auf den mongolischen Markt.

Bei Industriegütern wird ein Anstieg der Lieferungen für metallurgische Produkte (Ferrolegierungen, warm- und kaltgewalzte Produkte, Stangen, Winkel, Rohre usw.), Kraftfahrzeuge (Pkw, Busse, Lkw, Spezialausrüstung, Autokomponenten, Anhänger usw.), Produkte der Bahntechnik und der chemischen Industrie (Polymere, Kunststoffplatten und -teile), Reifen, Stickstoffdünger, Medikamente usw. prognostiziert.
Im Gegenzug erhalten mongolische Waren wie   Fleisch- (Pferdefleisch, Rind, Lamm, Fleischkonserven, Innereien), Milchprodukten (Joghurt, Käse), Leichtindustrieprodukten (Wolle, Garne) sowie hochwertige Fertigprodukten der Leichtindustrie, einschließlich Strick- und Textilbekleidung bevorzugten Zugang zu unserem Markt.

Möglichkeiten für eine weitere Zusammenarbeit sind im nichttarifären Teil des Abkommens enthalten: im Bereich der technischen Regulierung, der sanitären, veterinärmedizinischen und phytosanitären Maßnahmen, der Zollzusammenarbeit, des elektronischen Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

„In den letzten Jahren ist der Handelsumsatz zwischen der EAWU und der Mongolei bereits um mehr als das Eineinhalbfache gestiegen. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend mit dem Inkrafttreten des Abkommens fortsetzt und verstärkt, was es uns ermöglichen wird, unseren Handelsumsatz auf 3 Milliarden US-Dollar zu steigern“, sagte Andrej Slepnjow.

Nach der Unterzeichnung wird das befristete Handelsabkommen in der Mongolei und den EAWU-Ländern zur Ratifizierung vorgelegt, die für sein Inkrafttreten erforderlich ist.
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