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25 September 2020, 10:02

Kuba kann EAWU-Beobachterstatus bis Jahresende erhalten

MOSKAU, 24. September (BelTA) - Über die Gewährung des Beobachterstatus in der Eurasischen Wirtschaftsunion an Kuba kann bis Ende 2020 beschlossen werden. Das gab der Pressedienst der Eurasischen Wirtschaftskommission im Anschluss an die Beratungen zwischen EAWK, EAWU-Staaten und Kuba zur Präzisierung einzelner Aspekte bekannt. Die kubanische Delegation hat auch den Vorsitzenden des EAWK-Kollegiums Michail Mjasnikowitsch und das Mitglied des Kollegiums (Minister) für Integration und Gesamtwirtschaft der EAWK Sergej Glasjew getroffen.

„Zuvor wurde der Oberste Eurasische Wirtschaftsrat über das Vorhaben Kubas informiert, EAWU-Beobachterstatus zu erwerben. Die Staatschefs beauftragten die Mitgliedsstaaten mit den Beratungen zur Präzisierung technischer Fragen und Kooperationsaussichten. Während gemeinsamer Konsultationen in der EAWK-Zentrale traten die Vizeaußenminister der Union für Unterstützung der Initiative Kubas ein. Sergej Glasjew betonte, dass die Unionsstaaten mit Kuba gemäß Memorandum von 2018 kooperieren. Sie wollen aber die Zusammenarbeit ankurbeln“, hieß es aus dem Pressedienst.

„Dank dem Beobachterstatus kann Kuba das Zusammenwirken mit EAWU-Staaten intensivieren. Auf der Prioritätenliste können Industrie, Gesundheitswesen, Energie, Transport, Agrar- und Industriekomplex stehen“, hob Sergej Glasjew hervor.

Vorsitzender des EAWK-Kollegiums Michail Mjasnikowitsch hat der Delegation Kubas zu erfolgreichen Konsultationen gratuliert.

Er bedauerte, dass der Warenumsatz zwischen EAWU und Kuba gering ist. „2018 fiel am besten aus. Der Warenumsatz belief sich auf ca. $420 Mio. Das hängt damit zusammen, dass der Handel hauptsächlich mit Russland (95%) geführt wird. Unsere Möglichkeiten sind viel breiter“, sagte Vorsitzender des EAWK-Kollegiums.

Er fügte hinzu, dass die Kommission die Unionsstaaten zur Vergrößerung des Warenumsatzes bewegen wird. Er hofft auch auf Bemühungen seitens Kuba.

Der EAWU-Beobachterstatus berechtigt zur Anwesenheit bei EAWU-Sitzungen ohne die Teilnahme an der Beschlussfassung sowie zum Erhalt von Dokumenten, die keine vertraulichen Informationen enthalten. Zurzeit besitzt die Republik Moldau einen solchen Status.

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