MOSKAU, 18. Oktober (BelTA) - Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) hat auf seiner Sitzung am 18. Oktober eine Liste von Maßnahmen zur Umsetzung der wichtigsten Eckpunkte der makroökonomischen Politik der Eurasischen Wirtschaftsunion für 2024-2025 angenommen, teilte der Pressedienst der EAWK mit.
Die Hauptbenchmarks der makroökonomischen Politik der EAWU-Staaten waren zuvor von den Staatschefs auf der Sitzung des Obersten Eurasischen Wirtschaftsrates gebilligt worden. "Die verabschiedeten Hauptbenchmarks stellen die Aufgabe, den Kurs des jährlichen BIP-Wachstums der EAWU zu erreichen, der die Entwicklungsrate der Weltwirtschaft übertrifft. Um diese Aufgabe zu lösen, hat die Eurasische Wirtschaftskommission eine Liste von Maßnahmen erarbeitet, die in vier Richtungen gruppiert sind", so der Pressedienst.
Der erste Bereich ist die Schaffung günstiger makroökonomischer Bedingungen zur Steigerung des Investitionsvolumens. Die zweite Richtung ist die Entwicklung des wissenschaftlichen und technologischen Potentials der EAWU. Die dritte Richtung umfasst die Stärkung der Produktionsbasis der EAWU-Mitgliedstaaten und die Entwicklung der Zusammenarbeit im realen Sektor. Die vierte Gruppe von Maßnahmen zielt auf die Entwicklung des Binnenmarktes der EAWU und die Erweiterung der Exportmöglichkeiten ab.
"Die Liste enthält die Aktivitäten, die den Mitgliedsstaaten zur Umsetzung empfohlen werden, die Maßnahmen, die die Kommission ergreifen wird, um die Bestimmungen des verabschiedeten Dokuments zu erfüllen, sowie das erwartete wirtschaftliche Ergebnis ihrer Umsetzung", fügte der Pressedienst hinzu.
Die Hauptbenchmarks der makroökonomischen Politik der EAWU-Staaten waren zuvor von den Staatschefs auf der Sitzung des Obersten Eurasischen Wirtschaftsrates gebilligt worden. "Die verabschiedeten Hauptbenchmarks stellen die Aufgabe, den Kurs des jährlichen BIP-Wachstums der EAWU zu erreichen, der die Entwicklungsrate der Weltwirtschaft übertrifft. Um diese Aufgabe zu lösen, hat die Eurasische Wirtschaftskommission eine Liste von Maßnahmen erarbeitet, die in vier Richtungen gruppiert sind", so der Pressedienst.
Der erste Bereich ist die Schaffung günstiger makroökonomischer Bedingungen zur Steigerung des Investitionsvolumens. Die zweite Richtung ist die Entwicklung des wissenschaftlichen und technologischen Potentials der EAWU. Die dritte Richtung umfasst die Stärkung der Produktionsbasis der EAWU-Mitgliedstaaten und die Entwicklung der Zusammenarbeit im realen Sektor. Die vierte Gruppe von Maßnahmen zielt auf die Entwicklung des Binnenmarktes der EAWU und die Erweiterung der Exportmöglichkeiten ab.
"Die Liste enthält die Aktivitäten, die den Mitgliedsstaaten zur Umsetzung empfohlen werden, die Maßnahmen, die die Kommission ergreifen wird, um die Bestimmungen des verabschiedeten Dokuments zu erfüllen, sowie das erwartete wirtschaftliche Ergebnis ihrer Umsetzung", fügte der Pressedienst hinzu.