MINSK, 02. Dezember (BelTA) - Das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat die Grenzmindestpreise für die Waren, die im Rahmen von Außenhandelsverträgen verkauft werden, geändert. Das regelt der Beschluss № 119 vom 30. November 2022, der auf dem Nationalen Rechtsportal im Internet veröffentlicht ist.
Der Wert wird je nach der Exportregion festgelegt: Russland, Aserbaidschan, die EAWU-Länder (außer Russland) sowie die GUS-Länder und Georgien (außer die EAWU-Länder und Aserbaidschan), Nicht-GUS-Länder (außer Georgien).
Dem Beschluss zufolge kann frisches, gekühltes und gefrorenes Rindfleisch sowie das Fleisch von Jungrindern nicht billiger als $4,3 /kg ($4,4 /kg für Usbekistan) nach Russland, in die EAWU, die GUS-Länder und Georgien verkauft werden, während erwachsene Rinder billiger als $4,1/kg sind. In andere Länder wird der Ausfuhrpreis nicht unter $4,35 und $3,9 pro kg liegen.
Im Beschluss umfasst auch solche Produkte wie Milchpulver und Sahne, Butter und Käse.
Der Beschluss tritt heute in Kraft.