MINSK, 26. März (BelTA) – Die Nationalbank wird zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um dem belarussischen Bankensektor mehr Möglichkeiten für die finanzielle Unterstützung der Realwirtschaft bereitzustellen. Das geht aus einer Mitteilung der Nationalbank hervor.
Bis zum 31. Dezember 2020 erhalten die Banken das Recht, den Wert des Kapitalerhaltungspuffers in Höhe von 2,25 Prozentpunkten anzuwenden.
Einige Maßnahmen können bei der Klassifizierung von Vermögenswerten, die einem Kreditrisiko unterliegen, und bei der Bildung von Sonderrücklagen angewandt werden.
Beispielsweise können die Banken auch Sonderreserven anlegen, um potenzielle Verluste aus kreditrisikobehafteten Vermögenswerten und Eventualverbindlichkeiten in belarussischen Rubel zu decken.
Den Banken wird unter anderem das Recht eingeräumt, Schulden auf kreditrisikobehaftete Vermögenswerte und Fremdwährungsverbindlichkeiten als gesichert, unzureichend gesichert und ungesichert einzustufen, ohne die Anforderungen zur Deckung der innerhalb von 12 Monaten zu zahlenden Vergütungsbeträge (Zinsen, Provisionen und andere ähnliche Vergütungen) zu berücksichtigen.