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Wirtschaft
06 Mai 2021, 19:45

Regierung trifft Maßnahmen zur Unterstützung der Exporte

MINSK, 6. Mai (BelTA) – Die belarussische Regierung hat Maßnahmen zur Unterstützung von Exporten getroffen. Das sieht der Beschluss des Ministerrates vom 5. Mai 2021 vor. Mit diesem Dokument hat die Regierung konkrete Schritte beschlossen, um bei Exporten und im Bereich der Versicherung mehr Hilfe zu leisten.

Das Dokument legt das Verfahren fest für die Vergabe von Exportkrediten durch die Entwicklungsbank, für den Ausgleich der Verluste, für Nachfinanzierung und Diskontierung von Akkreditiven, Finanzierung von Factoring bei Umsetzung von Exportverträgen.

Das Dekret legt auch die Liste der Waren fest, für deren Herstellung und Erwerb gemäß Dekret Nr. 534 vom 25. August 2006 Exportkredite gewährt werden und die Nachfinanzierung und Diskontierung von Akkreditiven vorgesehen ist. Darüber hinaus wird bestimmt, welche Angaben über die aufgelaufenen Zinsen für Exportkredite, über Exportrisikoversicherungsverträge (auch jene, die mit staatlicher Unterstützung gewährt wurden) als relevant gelten. Das betrifft auch Informationen über die aufgelaufenen Vergütungen im Rahmen von Factoring- und Versicherungsverträgen.

Das Dekret tritt am 7. Mai 2021 in Kraft.

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