
MINSK, 21. März (BelTA) – Der stellvertretende Außenminister der Republik Belarus Pawel Utjupin hat während des Runden Tisches „Die Zukunft der EAWU: Belarus an der Spitze der Integrationsprozesse. Der Vorsitz der Republik Belarus in den Organen der EAWU“ im BELTA-Pressezentrum erzählt, welche Instrumente für die Erweiterung des Handels genutzt werden.
„Zu den wichtigsten Herausforderungen, denen sich die EAWU gegenübersieht, gehören die allgemeinen Turbulenzen in der Weltwirtschaft, die durch den Zusammenbruch der globalen Logistik- und Produktionsketten verursacht werden, die Zunahme des Protektionismus und die Praxis der so genannten Handelskriege. Illegale Sanktionsbeschränkungen und politischer Druck von Drittländern auf einzelne Mitgliedsstaaten der Union spielen eine große negative Rolle. Die Indikatoren der Wirtschaftstätigkeit in der EAWU zeigen jedoch, dass wir gelernt haben, mit diesen Herausforderungen sehr gut umzugehen“, so Pawel Utjupin.
Die EAWU nutzt Instrumente wie Freihandelsabkommen und Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit, um den Handel mit Drittländern auszuweiten. Dank solchen Abkommen werden nicht nur Exporte in Drittländer unterstützt, sondern auch der Bedarf der Unternehmen der Union an Rohstoffen und Materialien, die als kritische Importe eingestuft werden, gedeckt. „Derzeit werden Freihandelsabkommen mit Serbien, Vietnam und dem Iran abgeschlossen und angewandt. Es gibt einen aktiven Verhandlungsprozess über den Abschluss ähnlicher Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indonesien und der Mongolei in naher Zukunft“, sagte der stellvertretende Außenminister.
Auf Initiative der belarussischen Seite wird derzeit eine Liste potenzieller EAWU-Partner für Handelsverhandlungen erstellt. Eine neue gemeinsame Forschungsgruppe wurde bereits eingerichtet, um die Möglichkeit des Abschlusses eines Freihandelsabkommens mit Tunesien zu untersuchen.
Ein wichtiges Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion, ihren Mitgliedsstaaten und China ist seit 2019 in Kraft. „Dieser internationale Vertrag ist seinem Format nach kein Freihandelsabkommen - seine Bestimmungen sehen keine Senkung oder Abschaffung von Einfuhrzöllen vor. Der Geltungsbereich des Abkommens umfasst jedoch die wichtigsten Fragen der Zusammenarbeit im Zollwesen, technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, Handelsschutzmaßnahmen, elektronischen Handel, geistiges Eigentum, Wettbewerb und öffentliches Beschaffungswesen sowie die sektorale Zusammenarbeit. All dies trägt zu einer erheblichen Ausweitung der Handelsbeziehungen mit der Volksrepublik China bei“, betonte Pawel Utjupin.
„Die geografische Diversifizierung des Außenhandels stärkt die Position der EAWU als strategisch wichtiger Teilnehmer am Welthandel und ermöglicht die Schaffung günstigerer Bedingungen für die Exporteure der EAWU-Mitgliedstaaten“, resümierte der Vize-Außenminister.