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15 Mai 2025, 09:21

Vollständiges Freihandelsabkommen zwischen der EAWU und dem Iran in Kraft getreten

MOSKAU, 15. Mai (BelTA) – Das vollständige Freihandelsabkommen zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) und dem Iran ist am 15. Mai in Kraft getreten.

Das Abkommen wurde am 25. Dezember 2023 in St. Petersburg unterzeichnet. Es sieht eine zollfreie Regelung zwischen den Parteien für fast 90% der gesamten Warennomenklatur vor. Seit 2019 war ein befristetes Abkommen zwischen der EAWU und dem Iran in Kraft, das zur Bildung einer Freihandelszone für eine begrenzte Anzahl von Waren führte.

„Die Umsetzung des neuen Abkommens wird ein wirksames Instrument für die Entwicklung des Handels zwischen den beiden Ländern sein und könnte in absehbarer Zukunft den gegenseitigen Handelsumsatz auf einen Rekordwert von $12 Mrd. ansteigen und ihn gegenüber dem derzeitigen Volumen fast verdoppeln“, so die Eurasische Wirtschaftskommission (EAWK). 

Die Parteien haben einen gemeinsamen Ausschuss der EAWU und des Irans eingerichtet, der sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit dem vollwertigen Freihandelsabkommen zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und dem Iran sowie mit der weiteren Entwicklung der Beziehungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des dem Iran kürzlich gewährten Beobachterstatus in der EAWU befassen soll. Die erste Sitzung soll im September in Minsk stattfinden.

Darüber hinaus hatten die Parteien zuvor vereinbart, einen Fahrplan für die Entwicklung der Zusammenarbeit in Bereichen von beiderseitigem Interesse zu erstellen. Wie Andrej Slepnjow, Mitglied des EAWK-Kollegiums (Minister) für Handel, feststellte, könnte der Fahrplan so vielversprechende Bereiche wie die Vereinfachung der Zollverfahren an den Grenzen, die industrielle Zusammenarbeit, die Beseitigung technischer Handelshemmnisse, die Zusammenarbeit bei der Regelung der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie den elektronischen und digitalen Handel umfassen.
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