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Wirtschaft
17 März 2025, 18:34

Vollständiges Freihandelsabkommen zwischen der EAWU und dem Iran tritt am 15. Mai in Kraft

MOSKAU, 17. März (BelTA) - Das umfassende Freihandelsabkommen zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) und dem Iran wird am 15. Mai in Kraft treten. Das teilte die Handelsseite der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) mit.  

„Die Eurasische Wirtschaftskommission hat eine offizielle Mitteilung der Islamischen Republik Iran über den Abschluss der internen Verfahren erhalten, die für das Inkrafttreten eines vollwertigen Freihandelsabkommens zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und dem Iran erforderlich sind. Bereits im Januar 2025 wurde die iranische Seite über den Abschluss aller Verfahren innerhalb der EAWU informiert“, teilte die EAWK mit.  

„Gemäß den Bestimmungen des Abkommens ist eine Frist von 60 Tagen für das Inkrafttreten nach dem Austausch von Noten zur Bestätigung des Abschlusses der erforderlichen Verfahren vorgesehen. Somit wird das Abkommen am 15. Mai 2025 in Kraft treten“, sagte Andrej Slepnjow, Mitglied des EAWK-Kollegiums (Minister) für Handel.

„Die Umsetzung des neuen Abkommens wird ein wirksames Instrument für die Entwicklung des Handels zwischen den beiden Ländern sein und könnte den gegenseitigen Handelsumsatz in absehbarer Zeit auf einen Rekordwert von 12 Milliarden US-Dollar steigern, was in etwa einer Verdoppelung des derzeitigen Volumens entspricht“, prognostizierte die EAWK.

Zwischen der EAWU und dem Iran besteht seit 2019 ein befristetes Abkommen zur Schaffung einer Freihandelszone für eine begrenzte Anzahl von Waren. Am 25. Dezember 2023 wurde in St. Petersburg ein vollwertiges Freihandelsabkommen unterzeichnet, das eine zollfreie Regelung zwischen den Parteien für fast 90 % der gesamten Warennomenklatur vorsieht.
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