MINSK, 10. Januar (BelTA) - Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Russischen Föderation über die gegenseitige Anerkennung von Visa und andere Fragen im Zusammenhang mit der Einreise von ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen in die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten des Vertrags über die Gründung des Unionsstaates tritt am 11. Januar in Kraft, nachdem beide Seiten die erforderlichen internen Verfahren abgeschlossen haben. Dies teilte der Pressedienst des Außenministeriums mit.
Das Abkommen regelt das Verfahren für das Überschreiten der gemeinsamen Grenze der Vertragsstaaten des Vertrages über die Gründung des Unionsstaates durch ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, einschließlich des bisher nur für belarussische und russische Staatsangehörige geöffneten Grenzabschnittes.
Gemäß dem Abkommen erkennen die Parteien gegenseitig die Visa an, die zur Einreise und zum Aufenthalt auf dem Territorium der Republik Belarus und der Russischen Föderation berechtigen, sowie die Grenzkontrollstempel für das Überschreiten der Außengrenze des Unionsstaates.
Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu verweigern oder die Aufenthaltsdauer zu verkürzen sowie die Einhaltung der Einreise-, Ausreise-, Transit- und Aufenthaltsbestimmungen zu überprüfen.
"Das Abkommen ist ein wichtiger Bestandteil des einheitlichen Migrationsraumes der Union", betonte das Außenministerium.
Wer kann von dem neuen Verfahren profitieren?
Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die in das Hoheitsgebiet von Belarus und Russland einreisen, daraus ausreisen, sich dort aufhalten und/oder durch das Hoheitsgebiet von Belarus und Russland reisen und die im Besitz eines Visums eines der beiden Staaten sowie eines von beiden Staaten anerkannten Ausweispapiers sind, sind berechtigt, in das Hoheitsgebiet von Belarus und Russland einzureisen, daraus auszureisen, sich dort aufzuhalten und/oder durch das Hoheitsgebiet von Belarus und Russland zu reisen, solange das Visum gültig ist.
Wenn sowohl Belarus als auch Russland in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen eine visafreie Regelung haben, reicht ein von beiden Staaten anerkanntes Ausweisdokument für die Einreise und den Aufenthalt in beiden Ländern aus.
Besteht für diese Personen in einem Land Visumfreiheit und im anderen Land Visumpflicht, ist für die Einreise und den Aufenthalt im letzteren Land zusätzlich zum Ausweisdokument ein Visum erforderlich. Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die im Besitz eines befristeten Aufenthaltstitels, einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Dokuments für die Teilnahme an einer internationalen Veranstaltung des einen Landes und eines Personalausweises sind, sind berechtigt, während der Gültigkeitsdauer der genannten Dokumente ohne Visum in das Hoheitsgebiet des anderen Landes einzureisen, daraus auszureisen, sich dort aufzuhalten und durch das Hoheitsgebiet des anderen Landes zu reisen.
Die Dauer des Aufenthalts ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser auf dem Territorium von Belarus und Russland wird vom Zeitpunkt der Einreise aus dem Territorium des dritten Staates auf das Territorium eines der beiden Staaten gerechnet.
Das Abkommen gilt nicht für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, denen die Einreise auf das Territorium eines der beiden Staaten verboten ist.
Welche Ein- und Ausreisemöglichkeiten gibt es in beiden Ländern?
Die Einreise auf das Territorium von Belarus und Russland ist sowohl über die internationalen Grenzübergangsstellen als auch direkt über die internationalen Eisenbahn-, Luft- und Straßenverkehrswege möglich, die in der Anlage zum Abkommen aufgeführt sind.
Derzeit sieht das Abkommen sechs solcher Abschnitte vor: Juchowitschi - Doloszy (Opotschka - Nowopolozk), Jeserischtsche - Newel (Kiew - St. Petersburg), Liosno - Kruglowka (Witebsk - Smolensk), Redki - Krasnaja Gorka (Minsk - Moskau), Swentschatka - Dubowitschka (Bobruisk - Moskau), Selischtsche - Nowosybkow (Gomel - Brjansk).
Das Überschreiten des Landabschnitts der russisch-belarussischen Grenze auf anderen Wegen ist nicht erlaubt und wird als Verletzung der Staatsgrenze betrachtet.
Besonderes Verfahren für Bürger der Ukraine
Für Bürger der Ukraine gilt ein besonderes Verfahren für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation. Gemäß einem Beschluss der Regierung der Russischen Föderation reisen ukrainische Staatsangehörige über den Kontrollpunkt am Moskauer Flughafen Scheremetjewo und den Straßenkontrollpunkt Ludonka in der Region Pskow nach Russland ein.
Das Abkommen regelt das Verfahren für das Überschreiten der gemeinsamen Grenze der Vertragsstaaten des Vertrages über die Gründung des Unionsstaates durch ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, einschließlich des bisher nur für belarussische und russische Staatsangehörige geöffneten Grenzabschnittes.
Gemäß dem Abkommen erkennen die Parteien gegenseitig die Visa an, die zur Einreise und zum Aufenthalt auf dem Territorium der Republik Belarus und der Russischen Föderation berechtigen, sowie die Grenzkontrollstempel für das Überschreiten der Außengrenze des Unionsstaates.
Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu verweigern oder die Aufenthaltsdauer zu verkürzen sowie die Einhaltung der Einreise-, Ausreise-, Transit- und Aufenthaltsbestimmungen zu überprüfen.
"Das Abkommen ist ein wichtiger Bestandteil des einheitlichen Migrationsraumes der Union", betonte das Außenministerium.
Wer kann von dem neuen Verfahren profitieren?
Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die in das Hoheitsgebiet von Belarus und Russland einreisen, daraus ausreisen, sich dort aufhalten und/oder durch das Hoheitsgebiet von Belarus und Russland reisen und die im Besitz eines Visums eines der beiden Staaten sowie eines von beiden Staaten anerkannten Ausweispapiers sind, sind berechtigt, in das Hoheitsgebiet von Belarus und Russland einzureisen, daraus auszureisen, sich dort aufzuhalten und/oder durch das Hoheitsgebiet von Belarus und Russland zu reisen, solange das Visum gültig ist.
Wenn sowohl Belarus als auch Russland in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen eine visafreie Regelung haben, reicht ein von beiden Staaten anerkanntes Ausweisdokument für die Einreise und den Aufenthalt in beiden Ländern aus.
Besteht für diese Personen in einem Land Visumfreiheit und im anderen Land Visumpflicht, ist für die Einreise und den Aufenthalt im letzteren Land zusätzlich zum Ausweisdokument ein Visum erforderlich. Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die im Besitz eines befristeten Aufenthaltstitels, einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Dokuments für die Teilnahme an einer internationalen Veranstaltung des einen Landes und eines Personalausweises sind, sind berechtigt, während der Gültigkeitsdauer der genannten Dokumente ohne Visum in das Hoheitsgebiet des anderen Landes einzureisen, daraus auszureisen, sich dort aufzuhalten und durch das Hoheitsgebiet des anderen Landes zu reisen.
Die Dauer des Aufenthalts ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser auf dem Territorium von Belarus und Russland wird vom Zeitpunkt der Einreise aus dem Territorium des dritten Staates auf das Territorium eines der beiden Staaten gerechnet.
Das Abkommen gilt nicht für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, denen die Einreise auf das Territorium eines der beiden Staaten verboten ist.
Welche Ein- und Ausreisemöglichkeiten gibt es in beiden Ländern?
Die Einreise auf das Territorium von Belarus und Russland ist sowohl über die internationalen Grenzübergangsstellen als auch direkt über die internationalen Eisenbahn-, Luft- und Straßenverkehrswege möglich, die in der Anlage zum Abkommen aufgeführt sind.
Derzeit sieht das Abkommen sechs solcher Abschnitte vor: Juchowitschi - Doloszy (Opotschka - Nowopolozk), Jeserischtsche - Newel (Kiew - St. Petersburg), Liosno - Kruglowka (Witebsk - Smolensk), Redki - Krasnaja Gorka (Minsk - Moskau), Swentschatka - Dubowitschka (Bobruisk - Moskau), Selischtsche - Nowosybkow (Gomel - Brjansk).
Das Überschreiten des Landabschnitts der russisch-belarussischen Grenze auf anderen Wegen ist nicht erlaubt und wird als Verletzung der Staatsgrenze betrachtet.
Besonderes Verfahren für Bürger der Ukraine
Für Bürger der Ukraine gilt ein besonderes Verfahren für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation. Gemäß einem Beschluss der Regierung der Russischen Föderation reisen ukrainische Staatsangehörige über den Kontrollpunkt am Moskauer Flughafen Scheremetjewo und den Straßenkontrollpunkt Ludonka in der Region Pskow nach Russland ein.