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21 November 2024, 15:49

Ambrasewitsch: Es kann keine „gerechten“ Sanktionen geben, die völkerrechtswidrig verhängt werden

MINSK, 21. November (BelTA) – Es gibt und kann keine „gerechten“ Sanktionen geben, die völkerrechtswidrig verhängt werden. Das erklärte der stellvertretende Außenminister Juri Ambrasewitsch auf der internationalen Konferenz „Sanktionen, Wirtschaft, Menschenrechte“, die von der Sonderberichterstatterin des UN-Menschenrechtsrates Elena Dowgan organisiert wurde. Darüber informiert der Pressedienst des Außenministeriums.

Zunächst dankte der stellvertretende Außenminister Elena Dowgan für ihre Bemühungen, einseitigen Zwangsmaßnahmen in strikter Übereinstimmung mit der Resolution des UN-Menschenrechtsrates entgegenzuwirken. „Wir halten dies für eine äußerst wichtige Initiative, die darauf abzielt, die internationalen Bemühungen zu bündeln, um die Auswirkungen der bereits verhängten Sanktionen auf die Umsetzung der Menschenrechte zu minimieren“, sagte er.

Gleichzeitig betonte Juri Ambrasewitsch im Namen der belarussischen Regierung, dass das Hauptziel des Landes darin bestehe, die Praxis illegaler einseitiger restriktiver Maßnahmen vollständig zu beenden und die bereits verhängten völkerrechtswidrigen Sanktionen ohne die Zustimmung des UN-Sicherheitsrats aufzuheben. „Es ist ermutigend zu wissen, dass ein solcher Ansatz von der überwältigenden Mehrheit der UN-Mitgliedsstaaten unterstützt wird und dass die Mitgliedsstaaten der Gruppe der Freunde zur Verteidigung der UN-Charta genügend politischen Willen haben, um ihre Position öffentlich zu vertreten“, stellte er fest.

Belarus plane, seine Arbeit mit gleichgesinnten Staaten unermüdlich fortzusetzen, um diese Position in UN-Dokumenten zu manifestieren, betonte der stellvertretende Minister. „Die Zahl solcher Dokumente, die in verschiedenen globalen und regionalen internationalen Foren verabschiedet werden, nimmt ständig zu. Niemand sollte daran zweifeln, dass wir Recht haben: weder Präsidenten noch Studenten“, sagte er. Alle Teilnehmer der Konferenz konnten die Stimme der akademischen Gemeinschaft vernehmen, die nach Ansicht des stellvertretenden Ministers die gleiche These vertritt.

In jüngster Zeit nimmt das Thema der Bekämpfung einseitiger Zwangsmaßnahmen in den internationalen Beziehungen bewusst und mit Unterstützung der Regierung allmählich einen hohem Platz in der Hierarchie der Prioritäten der wissenschaftlichen Forschung und der Bildungsdiskussion in Belarus ein. Dies gilt sowohl für wissenschaftliche Teams als auch für Bildungseinrichtungen mit humanitärem, vor allem politikwissenschaftlichem, juristischem und wirtschaftlichem Profil.

„Wir sind davon überzeugt, dass die Bildung einer internationalen akademischen und pädagogischen Dimension in den internationalen Bemühungen, einseitigen Sanktionen entgegenzuwirken, im Interesse aller Staaten liegt, die unter Sanktionen leiden. Die einschlägige Doktrin sollte überzeugend belegen, dass es keine „gerechten“ Sanktionen gibt und geben kann, die völkerrechtswidrig eingeführt werden“, betonte Juri Ambrasewitsch.

Die Sanktionen wirken sich vor allem auf Wirtschaft und Unternehmen aus. Belarus informiert darüber regelmäßig das UN-Sekretariat im Rahmen der UN-Resolution „Menschenrechte und einseitige Zwangsmaßnahmen“. „Es ist allgemein bekannt, dass die Sanktionen gegen einzelne Länder eine gemeinsame Erreichung von SDG-Zielen unmöglich machten. Wir fordern alle Staaten, die darunter zu leiden haben, auf, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern sich den Mitgliedsstaaten der Freundesgruppe zur Verteidigung der UN-Charta anzuschließen und diese Positionen gemeinsam offen auszusprechen“, so die stellvertretende Außenminister.

Unter den gegenwärtigen Umständen ruft Belarus gleichgesinnte Staaten, die bereits unter den Sanktionen leiden, sowie alle Sympathisanten dazu auf, gemeinsam nach Wegen zu suchen, um Systeme zur Erleichterung der internationalen Finanzabwicklung zu schaffen. „Die Welt muss sich von dem Monopol einer Währung befreien und eine Alternative finden“, betonte er.

Juri Ambrasewitsch wies auch die Wirtschaftskreise und insbesondere die Banken aller Staaten darauf hin, dass die Ergebnisse der Konferenz ihnen ein rechtliches und politisches Instrument in die Hand legen werden. „Es handelt sich um Leitlinien für die Zusammenarbeit mit Ihren Regierungen, um die Anfälligkeit und Unsicherheit Ihrer Positionen zu überwinden, die Angst also, von ihren Aufsichtsbehörden aufgrund von Handelsbeziehungen mit nicht sanktionierten Staaten bestraft zu werden. Dieses Instrument wird es ihnen ermöglichen, ihre erklärten sozialen Ziele und die Aufgaben Ihrer Unternehmen besser zu erfüllen, ohne dass für sie irgendwelche Nachteile entstehen und ohne dass die Bürger dieser Länder diskriminiert werden, einschließlich der vollen Nutzung humanitärer Ausnahmeregelungen“, sagte er.

„Dadurch wird das Problem zwar nicht global gelöst, die Sanktionen werden weder verboten noch aufgehoben, aber es sollte ihnen helfen, ihre Waren und Dienstleistungen an die Menschen zurückzugeben, die wirklich unter dem Mangel an notwendigen Medikamenten oder anderen wichtigen Produkten leiden, deren Menschenrechte durch die voluntaristischen einseitigen Zwangsmaßnahmen bestimmter Länder verletzt werden“, fügte er hinzu.

Darüber hinaus wandte sich der stellvertretende Minister kurz an die Urheber der einseitigen Zwangsmaßnahmen, die jeweiligen Regierungen: „Die Schädlichkeit Ihrer rechtswidrigen Handlungen für die Interessen der einfachen Menschen, auch in Ihren eigenen Ländern, ist bereits mehrfach und in unterschiedlicher Form nachgewiesen worden. Die Sinnlosigkeit und Nutzlosigkeit des Drucks auf unabhängige Staaten ist für jeden offensichtlich. Wir fordern Sie auf, zur Logik des gleichberechtigten Dialogs und der für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit in voller Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zurückzukehren.“

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