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29 Mai 2024, 13:36

Außenministerium: Aussetzung des KSE-Vertrags ist eine erzwungene Gegenmaßnahme 

MINSK, 29. Mai (BelTA) – Das belarussische Außenministerium hat sich zur Aussetzung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) geäußert. Die entsprechende Erklärung wurde auf der Website des Außenministeriums veröffentlicht. 

Das Ministerium weist darauf hin, dass Belarus seine Verpflichtungen aus dem KSE-Vertrag seit mehr als dreißig Jahren in gutem Glauben und in vollem Umfang erfüllt hat. Die belarussische Seite beteiligte sich aktiv an den Verhandlungen zur Anpassung des Vertrags an die veränderten geopolitischen Gegebenheiten und ratifizierte als erstes Land das auf dem OSZE-Gipfel in Istanbul im November 1999 unterzeichnete Abkommen zur Anpassung des KSE-Vertrags, das die damalige militärische und politische Lage in Europa objektiv widerspiegelte und neuen Staaten die Möglichkeit eröffnete, dem Vertrag beizutreten. „Leider ist dieses Dokument nie in Kraft getreten, da sich die Mehrheit der Teilnehmerstaaten des KSE-Vertrags unter fadenscheinigen Vorwänden weigerte, es zu ratifizieren. Die belarussische Seite unternahm alle Anstrengungen, um den bestehenden KSE-Vertrag aufrechtzuerhalten, der trotz aller Mängel das einzige multilaterale rechtsverbindliche Instrument im Bereich der konventionellen Rüstungskontrolle auf dem europäischen Kontinent blieb. Wir waren bereit, den Vertrag zu erfüllen, trotz unfreundlicher Schritte einiger Teilnehmerstaaten, die die Umsetzung des KSE-Vertrags in Bezug auf Belarus eingestellt haben“, erklärte das Außenministerium. 

Mit der Entscheidung der NATO-Mitgliedsstaaten, den KSE-Vertrag auszusetzen, wurde der Republik Belarus keine andere Wahl gelassen. 

„Die Aussetzung des KSE-Vertrags durch Belarus ist eine erzwungene Gegenmaßnahme, um vor dem Hintergrund der zerstörten Rüstungskontrolle in Europa und der anhaltenden Eskalation der militärischen und politischen Spannungen in der Region die nationale Sicherheit des Landes zu gewährleisten. Die Verabschiedung des Gesetzes bedeutet nicht, dass sich Belarus aus dem Vertrag zurückgezogen hat. Wir sind bereit, die Umsetzung des KSE-Vertrags wieder aufzunehmen, sofern die NATO-Mitgliedsstaaten, die Vertragsparteien sind, zur Umsetzung des Vertrags zurückkehren“, betonte das Ministerium. 

Belarus beabsichtigt, die durch den Vertrag begrenzte Anzahl an Personal und konventionellen Waffen und Ausrüstungen weiterhin einzuhalten, sofern die Nachbarländer, in erster Linie die NATO-Mitgliedsstaaten in direkter Nähe sich zurückhaltend benehmen. 

Belarus bekennt sich nach wie vor zur konventionellen Rüstungskontrolle als einem integralen Bestandteil der Gewährleistung von Sicherheit in Europa und ist an der Wiederherstellung ihrer Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit interessiert. „In diesem Zusammenhang ist Belarus bereit, mit allen interessierten Ländern einen gleichberechtigten, respektvollen Dialog auf Augenhöhe aufzunehmen. Dabei sollen  die Interessen und Belange der jeweils anderen Seite berücksichtigt werden“, hieß es aus dem Außenministerium.
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