MINSK, 28. Juni (BelTA) – Der Pressedienst des belarussischen Außenministeriums hat eine Erklärung verbreitet, in der die Gegenmaßnahmen aufgezählt werden, die Belarus als Reaktion auf EU-Sanktionen beschlossen hat.
„Im Zusammenhang mit den beispiellosen restriktiven Maßnahmen gegen Belarus“ wurde heute der Leiter der EU-Mission, Dirk Schuebel, ins Außenministerium einbestellt.
„Dem Botschafter der Europäischen Union wurde die feste Position der Republik Belarus zur Kenntnis gebracht, dass sie Sanktionen als Druckmittel auf einen souveränen und unabhängigen Staat entschieden abgelehnt werden. Der Diplomat wurde über die konkreten Schritte des Landes informiert, die als erzwungene Reaktion auf das Handeln der EU aufzufassen sind, weil dieses Handeln die nationale Sicherheit von Belarus bedroht, der Wirtschaft und den Bürgern des Landes direkten Schaden zufügt“, heißt es in der Erklärung.
Wie das Außenministerium mitteilte, wird der Ständige Vertreter von Belarus bei der EU zu Konsultationen nach Minsk abgezogen. Dem Leiter der EU-Mission in Belarus wurde empfohlen, zu Konsultationen nach Brüssel zu reisen, wo er die EU-Leitung über die Haltung der Republik Belarus informieren soll, dass Belarus keinen Druck und keine Sanktionen akzeptiert.
„Vertreter der EU-Institutionen, die für die Sanktionen gegen Belarus verantwortlich sind, dürfen das Land nicht mehr betreten“, hieß es in der Mitteilung des Außenministeriums.
Darüber hinaus setzt Belarus seine Teilnahme an der Östlichen Partnerschaft vorübergehend aus und startet das Aussetzungsverfahren in Bezug auf das EU-Rückübernahmeabkommen.
Belarus arbeitet weiterhin an der Erarbeitung von wirtschaftlichen Antwortmaßnahmen zu EU-Sanktionen. „Wir hoffen, dass die EU-Beamten und ihre Mitgliedsstaaten endlich begreifen, wie minderwertig und aussichtslos derart Gewaltanwendung in den Beziehungen zu Belarus ist. Das belarussische Angebot, den Dialog und die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union auf der Basis der Gleichheit und des gegenseitigen Respekts fortzusetzen, bleibt nach wie vor in Kraft“, stellte das Außenministerium fest.