MINSK, 07. Oktober (BelTA) - Das belarussische Außenministerium bezeichnete die Berichte in den lettischen Medien über den belarussischen Diplomaten, der einen Verkehrsunfall in Riga verursacht haben und von der Unfallstelle geflohen sein soll, als Lüge, teilt die BELTA mit.
Sein Kommentar betreffend diesen Vorfall hat Anatolij Glas, Pressesprecher des belarussischen Außenministeriums, abgegeben: "Wir nehmen solche Dinge immer sehr ernst wahr, und natürlich sind wir uns dieser Angelegenheit bewusst. Es ist so aber, dass sich keine belarussischen Diplomaten dank der Bemühungen der lettischen Seite in Riga befinden. Das haben die Autoren dieser Zwecklüge wohl vergessen in Anspruch zu nehmen. So sind alle sich darauf bezogenen und verbreiteten Informationen eine primitive Lüge."
Der Pressesprecher des Außenministeriums wies darauf hin, dass auf vielen der Fotos und Videos das Kennzeichen des Fahrzeugs zu sehen sind. "Es ist für jeden Belarussen offensichtlich, dass es um die Kennzeichen ausländischer Diplomaten geht, die in Belarus arbeiten und in Minsk angemeldet sind. Aufgrund der Geschichte erhielten wir eine Reihe von Beschwerden, so dass wir den Inhaber des Fahrzeugs ermitteln konnten. Aus ethischen Gründen und anständigen Erwägungen möchten wir nicht alle Einzelheiten bekannt geben, aber das Komische an der Situation sei, dass es sich um einen der europäischen Diplomaten handelt, der in unserem Land tätig ist", wies der Pressesprecher hin.
"Das heißt, ein europäischer Diplomat rammt im europäischen Riga das Auto eines Einwohners von Riga. Schuld daran aber trägt aus irgendeinem Grund ein imaginärer Mitarbeiter der belarussischen Botschaft", umriss Anatolij Glas den Kern des Vorfalls.
Anatolij Glas ermahnt, dass das Verlassen des Unfallortes in jedem Staat als ein schweres Vergehen gilt. "In dieser Hinsicht stimmen wir mit dem lettischen Außenministerium überein, dass es niemandem erlaubt ist, das Wiener Übereinkommen zu verletzen. Deshalb haben wir ihnen die uns vorliegenden Informationen ordnungsgemäß übermittelt. Sie haben also das Recht, im Rahmen ihres geltenden Rechts oder aus anderen Erwägungen zu handeln. Wir werden mal sehen, wie sie reagieren oder nicht reagieren werden, was sehr aussagekräftig sein muss", so der Pressesprecher zusammenfassend.